Quelle: Bundesnetzagentur

Der Wandel der Erzeugungslandschaft stellt hohe Anforderungen an die Stromnetze. Diese Anforderungen wurden im ersten Quartal 2017 durch eine Reihe von besonderen Umständen charakterisiert. So kam es in Deutschland zu einer auffälligen Verschiebung von Revisions- und Neubeladungszeiten der Atomkraftwerke zwecks Vermeidung der Brennstoffsteuer. Diese wurden teilweise überlagert von technischen Problemen und Außerbetriebnahmen in französischen Atomkraftwerken. Auch die Wetterlage hielt im ersten Quartal 2017 besondere Herausforderungen bereit. Neben windreichen Wochen gab es auch Phasen, die man als Dunkelflaute charakterisieren könnte. Gleichwohl konnte das Stromnetz auch in diesen Zeiten stabil betrieben werden.

Im ersten Quartal 2017 ist die Menge von Redispatch im Vergleich zum letzten Quartal des Jahres 2016 wieder angestiegen.

Eine deutliche Zunahme ist bei der Menge und der Dauer des Einsatzes von Reservekraftwerken zu verzeichnen. Im Zeitraum von Anfang Januar bis Anfang Februar 2017 führte eine Kumulation von Umständen zu einer starken Belastung der deutschen Stromnetze. Dazu trugen u.a. eine ungewöhnliche Lastflusssituation in Deutschland mit hohen Flüssen vor allem Richtung Süd-Westen, eine europaweite Kälteperiode und damit verbunden eine generell hohe Last bei gleichzeitig geringer Erzeugung aus Wind-und Solarenergieanlagen und Nichtverfügbarkeiten von Kraftwerken in Deutschland und Frankreich bei.

Die Netzbetreiber sind verpflichtet zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Es gibt verschiedene Maßnahmen:

  • Redispatch: Reduzierung und Erhöhung der Stromeinspeisung von Kraftwerken nach vertraglicher Vereinbarung oder einem gesetzlichen Schuldverhältnis mit dem Netzbetreiber unter Erstattung der Kosten.
  • Reservekraftwerke: Einsatz von Kraftwerken zur Beschaffung noch fehlender Redispatchleistung aus der Netzreserve nach vertraglicher Vereinbarung unter Erstattung der Kosten.
  • Einspeisemanagement: Abregelung von Stromeinspeisung aus Erneuerbaren Energien- und KWK-Anlagen auf Verlangen des Netzbetreibers mit Entschädigung
  • Anpassungsmaßnahmen: Anpassungen von Stromeinspeisungen und/ oder Stromabnahmen auf Verlangen des Netzbetreibers, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen, ohne Entschädigung.

Diese sogenannten Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen werden von den Netzbetreibern an die Bundesnetzagentur gemeldet. Die bis 2015 praktizierte jährliche Erfassung war angesichts der drastischen Zunahme von Netz- und Sicherheitseingriffen nicht mehr ausreichend. Die Bundesnetzagentur hatte sich daher entschlossen, ihre Erkenntnisse quartalsweise zu veröffentlichen.

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