Die „Organisierte Hilfe“ – die klassischen Blaulichtorganisationen sowie die „Sozialen Dienste“ – werden bei einem Blackout besonders gefordert werden, erwarten doch viele Menschen und auch Entscheidungsträger, dass diese quasi wie sonst auch üblich „das Problem“ lösen werden. Dabei sind sie selbst Betroffene und werden zudem aufgrund vieler Abhängigkeiten rasch nur mehr eingeschränkt handlungsfähig sein.

Der neue Leitfaden „Die Organisierte Hilfe im Fall eines Blackouts“ soll daher die jeweiligen Organisationen wie auch die Behörden und Gesellschaft insgesamt zu den Herausforderungen bei den Organisationen der Organisierten Hilfe sensibilisieren bzw. diese bei der Krisenvorsorge unterstützen. Er stellt auch eine Zusammenfassung des Workshop „Die Organisierte Hilfe im Fall eines Blackouts“ (Bericht: „Alle Verantwortlichen denken beim Begriff Blackout zu positiv!“) dar und wurde an alle TeilnehmerInnen, sowie an alle Städte, Bezirkshauptmannschaften und Gemeindebundorganisationen verteilt.

Die drei wesentlichsten Erkenntnisse aus der Veranstaltung lauten:

  1. Die oberste Priorität bei der Vorbereitung der Organisierten Hilfe auf ein mögliches Blackout muss die Vorbereitung des Personals und deren Familien haben. Denn nur dann können sie auch für andere da sein. Dieser Aspekt wird bisher viel zu wenig berücksichtigt.
  2. Die Not-Treibstoffversorgung der Einsatzorganisationen ist derzeit weitgehend unzureichend gelöst, ausgenommen etwa in Niederösterreich, wo die Straßenmeistereien bereits mit Noteinspeiseanschlüssen ausgerüstet wurden. Daher ist davon auszugehen, dass die zeitliche Einsatzfähigkeit der Einsatzorganisationen bereits nach wenigen Stunden sinken wird. Dieses Problem würde sich aber durch lokale/regionale Abklärungen und Vorbereitungen wesentlich verbessern lassen.
  3. Eine interorganisationale Zusammenarbeit ist bei der Krisenvorsorge unverzichtbar. Einerseits, um die jeweiligen Herausforderungen kennen zu lernen aber auch, um mögliche Synergien (Treibstoffversorgung, Eigenversorgung, Angehörigenbetreuung, etc.) nutzen zu können. Zusätzlich sind die jeweiligen behördlichen Einsatzleiter (Bürgermeister, Bezirkshauptmannschaft) gefordert, entsprechende Prioritäten für die Einsatzabarbeitung bereits im Vorhinein festzulegen. Ansonsten droht im Fall des Falles eine frühzeitige Überlastung der Einsatzorganisationen, mit weitreichenden Folgen für die Gesellschaft.

In der Presse am Sonntag vom 11.09.16 gab es einen hervorragenden Leitartikel, mit einer Feststellung, die wohl für Vieles in Österreich gültigkeit hat und das wenig nützliche „entweder-oder-Denken“ widerspiegelt:

Jetzt kann man sagen: Such is life, Dinge entwickeln sich. Doch es besteht der Verdacht, dass dieser abrupte Prognosenwechsel typisch für den Umgang mit Fehlern hierzulande ist. Er kennt meist nur zwei Extreme: Den „Ist eh nix“-Modus und den Panikknopf samt drastischen Konsequenzen. Und aus Angst vor Letzterem wird eben vorher lang nicht hingeschaut. Seit dem Entscheid des VfGH stehen Wahlvorgänge nun aber notgedrungen im Fokus. Und man entdeckt: Die Praxis hält sich nicht an die Theorie. Sie ist voller Fehler.

Etwas mehr Gelassenheit – nicht Ignoranz! – und ein „sowohl-als-auch-Denken“ sind unverzichtbar, auch beim Thema „Blackout-Krisenvorsorge“.