Anfrage an das Bundesminister für Landesverteidigung und Sport (6337/J) am 01.09.2015, Antwort BMLVS am 30.10.15 (6166/AB)

Unsere Gesellschaft hat in den vergangenen Jahrzehnten fast ihren gesamten Wohlstand auf den Energieträger Strom aufgebaut. Weite Teile der lebenswichtigen, strategischen Infrastruktur aber auch das gesamte Gemeinwesen funktionieren nur durch eine verlässliche Energieversorgung.

Diese Abhängigkeit birgt ein großes Gefahrenpotential in sich.

Extreme Wetterbedingungen, menschliches Versagen, technische Mängel oder Anschläge von Terroristen hätten verheerende Auswirkungen auf die Bevölkerung, vor allem auf das Funktionären scheinbar selbstverständlicher Abläufe in den betroffenen Gebieten.

Es stellt sich die Frage, ist das Österreichische Bundesheer auf derartige Szenarien in adäquater Weise überhaupt vorbereitet?

Die Unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

Anfrage und Beantwortung:

1. Welche Rolle spielen in der Sicherheitsstrategie so genannte Blackouts ?

Gefährdungen durch Blackouts sind von der Österreichischen Sicherheitsstrategie in den Themenkomplexen „Schutz kritischer (strategischer) Infrastruktur“ und „Abwehr von Angriffen auf die Sicherheit von IT-Systemen (Cyber Attacks)“ erfasst.

2. Ist Österreich überhaupt auf ein derartiges strategisches Schockereignis vorbereitet?

3. Gibt es im Verteidigungsministerium einen Notfallplan für Blackouts?

4. Wenn ja, seit wann gibt es diese?

Grundsätzlich ist anzumerken, dass auf strategischer, gesamtstaatlicher Ebene unter maßgeblicher Beteiligung des Österreichischen Bundesheeres (ÖBH) das Programm zum Schutz kritischer Infrastrukturen und die Österreichische Strategie für Cybersicherheit entwickelt wurden. Diese Konzepte befinden sich derzeit in Umsetzung. Der operative Schutz kritischer Infrastrukturen ist eine sicherheitspolizeiliche Aufgabe. Die nach sonstigen Bundes- oder Landesgesetzen bestehenden Kompetenzen im Bereich des Schutzes kritischer Infrastrukturen bleiben hievon unberührt. Dies betrifft insbesondere die Zuständigkeit des ÖBH im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben (Art. 79 B-VG und § 2 Abs. 1 WG 2001) sowie die in die Kompetenz der Länder fallenden Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes. Durch eine enge Zusammenarbeit mit dem ÖBH wird ein nahtloser Übergang vom zivil geleiteten Schutz kritischer Infrastruktur zur militärischen Landesverteidigung sichergestellt.

5. Werden derartige Szenarien z.B. als Annahme eines Stromausfalles im Großraum Wien geübt?

6. Wenn nein, warum nicht?

7. Wenn ja, wann hat die letzte Übung stattgefunden?

Ja. Die letzte Übung mit dieser Zielvorgabe war die Übung „SCHUTZ 14“ im Jahr 2014.

8. Gibt es für dieses Bedrohungsbild eine Zusammenarbeit mit der Polizei und anderen Blaulichtorganisationen und wie sieht diese aus?

9. Gibt es einen gemeinsamen Notfallsplan mit den Blaulichtorganisationen und finden gemeinsame Übungen statt?

10. Wie verhält es sich mit der Mobilisierung im Notfall?

11. Welche Maßnahmen werden gesetzt, um z.B. benötigte Milizverbände in Bereitschaft zu versetzen?

Hiezu ist festzuhalten, dass Übungen zum Anlassfall „Blackout“ – mit oder ohne Miliz – unter ziviler Federführung und auf Initiative der gesetzmäßigen zivilen Behörden in Zusammenarbeit mit den Energieversorgern im Rahmen von Bezirks- oder Landesübungen auf Assistenzbasis erfolgen. Zur Koordinierung von allen erforderlichen Maßnahmen wurden im Rahmen des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements entsprechende Abläufe und Strukturen festgelegt. Zu bemerken ist, dass die Zuständigkeit für Maßnahmen zur Katastrophenbewältigung überwiegend bei den Bundesländern liegt.

Kommentar

Die Aussagen sind formal richtig – inhaltlich weitgehend … aber wenn man die flaschen Fragen stellt, auch nicht weiter erwunderlich. Mögliche weitere Fragen finden sich im Offenen Brief an die Sicherheitssprecher der österreichischen Parteien.