Gemeinsam stark für Berlin-Lichtenberg – Team ZEUS

Was ist ZEUS?

ZEUS ist die Abkürzung für das Projekt „Zertifizierte Ehrenamtliche Unterstützungskräfte im Bevölkerungsschutz“. Es beinhaltet, dass potenzielle Einsatzkräfte vorher kostenlos eine Qualifizierung und abschließende Zertifizierung durchlaufen.

Notwendigkeit

Die vergangenen Jahre und Krisen- bzw. Einsatzlagen, wie beispielsweise die COVID19-Pandemie, das Hochwasser im Ahrtal oder der Zuzug von Geflüchteten, haben gezeigt, dass es sehr viele Aufgaben gibt, die nicht zwingend von hochqualifizierten Einsatzkräften erfüllt werden müssen. Es gibt mehrere Personengruppen, wie z.B. Sportvereine, Kiezvereine, etc. sowie zahlreiche Einzelpersonen, die sich in Krisensituationen selbst organisieren und als Spontanhelfende in Einsatzräumen aktiv werden. Dies kann jedoch ohne Anleitung und Strukturierung durch eine Behörde oder Hilfsorganisation zu großer Eigen- und Fremdgefährdung sowie Potenzialverlust führen. Um diesen Trend der Hilfsbereitschaft und die daraus entstehenden Kompetenzen kontrolliert und organisiert nutzen zu können, wurde das Projekt ZEUS (Zertifizierte Ehrenamtliche Unterstützungskräfte im Bevölkerungsschutz) initiiert.

Ein positiver Effekt des Projekts ist, dass die geschulten freiwilligen Helferinnen und Helfer als Multiplikatoren für Bevölkerungsschutzthemen wie die ausreichende Bevorratung, Erste Hilfe und Wiederbelebungskompetenz fungieren/dienen können. Perspektivisch soll ZEUS in das Projekt „KatRetter“ integriert werden, um mehr Menschen damit zu erreichen.

In vielen Berufsgruppen gibt es ein hohes Potenzial für den Einsatz im Bevölkerungsschutz. Jedoch engagieren sich diese Personen meistens nicht in Hilfsorganisationen. Dadurch kann ihre Qualifikation im Ernstfall nicht optimal genutzt werden. Die Personen, die sich bereits ehrenamtlich in Hilfsorganisationen engagieren, werden oft in ihrer dort erlernten Spezialfunktion und nicht entsprechend ihrer beruflichen Expertise eingesetzt.

Um den Einsatzwert von professionellen Einsatzeinheiten und -kräften in vollem Umfang nutzen zu können, ist es wichtig, sie nicht mit delegierbaren Aufgaben zu binden. Folgende Aufgaben könnten beispielsweise an ZEUS-Kräfte delegiert werden:

  • Aufbau von Notunterbringungen
  • Ausgabe von Informationen, z.B. im Notfalltreffpunkt/-infopunkt
  • Herstellung und Ausgabe von Verpflegung
  • Betreuung von Personen, Unterstützung bei der Verteilung von Hilfsgütern
  • Dolmetschertätigkeit
  • Erste Hilfe bzw. Basic Life Support (CPR)
  • Fuhrdienstleistungen und Botengänge
  • Handwerkliche Tätigkeiten (durch ausgebildete Handwerker)
  • Dienst am Beratungs- und Krisentelefon, intern und extern?
  • körperliche Tätigkeiten, wie Sandsackabfüllung, Aufschichten
  • Maschinenführer
  • Personenstromführung
  • Schreibarbeiten, wie z.B. Erfassung von Personen
  • u.v.m.

Werde ich für einen Einsatz ausgebildet?

Ja. An insgesamt zwei Wochenenden werden Wissen und Fähigkeiten zu folgenden Themen vermittelt:

  • Bevölkerungsschutz (Katastrophen- und Zivilschutz) im Land Berlin
  • Förderung der Eigenresilienz (Notbevorratung, Vorfallvorsorge)
  • Erste Hilfe in Notfällen
  • Verhalten an Einsatzstellen
  • Kommunikation im Krisenfall
  • Arbeitsschutz
  • Rechtliche Aspekte insbesondere zu Haftungsfragen, Rechte- u Pflichten als verwaltungshelfende Person

Am letzten Tag des 2. Wochenende erhalten die Einsatzkräfte nach einer kurzen Wiederholung der wichtigsten Themen ihr Zertifikat und den Ausweis.

Es ist vorgesehen, mindestens einmal im halben Jahr zu Themen des Bevölkerungsschutzes einen gemeinsamen Ausbildungsabend abzuhalten.

Einmal im Jahr wird es eine gesetzlich vorgeschriebene Katastrophenschutz-Übung mit Beteiligung der ZEUS Kräfte geben.

Anerkennung als Bildungszeit

Der ZEUS Qualifizierungslehrgang wurde mit Bescheid der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung gemäß § 10 Absatz 1 Satz 3 Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG) als Bildungsveranstaltung anerkannt. Teilnehmende können für diese Veranstaltung Bildungsurlaub nehmen unter Fortzahlung ihrer Bezüge.

Wie kann ich Mitmachen?

Geeignete Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein und sich in deutscher Sprache fließend verständigen können. Bewerben können sich nur Personen, die nicht/noch nie wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat verurteilt wurden. Die Behörde behält sich das Recht vor, sich jederzeit von der bewerbenden Person ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde vorlegen zu lassen. Auf Grund der gesetzlichen Regelung erfolgt dies für die antragstellende Person gebührenbefreit (Punkt III Merkblatt des Bundesamt für Justiz zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis vom 13. März 2023).