Eine Analyse des Dokuments „Bedarf an Netzstabilitätsanlagen – nach § 13k Energiewirtschaftsgesetz“ vom 15. Februar 2017 von Franz Hein.

Der Markt bestimmt die Stromflüsse.

Außerdem wächst der Übertragungsbedarf für den europäischen Stromhandel.

Die jüngste Kälteperiode hat bereits heute gezeigt, dass bei hoher Netzbelastung und den durch Handel ausgelasteten Kraftwerkspark im süddeutschen Raum teilweise keine freie Erzeugungsleistung mehr verfügbar ist, die vom Übertragungsnetzbetreiber eingesetzt werden kann, um kurzfristig hoch belastete Leitungen zu entlasten.

Ferner sei erwähnt, dass veränderte künftige Netzführungsstrategien nicht Gegenstand der vorliegenden Untersuchungen sind, da sie für den hier in Rede stehenden Betrachtungszeitraum noch nicht den erprobten Stand der Technik darstellen können.

Der Ausbau der grenzüberschreitenden Übertragungskapazitäten fördert den europäischen Binnenmarkt. Die deutschen Exportkapazitäten steigen um 9,2 GW und die deutschen Importkapazitäten um 10 GW.

Dadurch entsteht ein gravierendes, aber realistisches Erzeugungsgefälle zwischen Nord- und Südeuropa bei gleichzeitigem Export in Höhe von 17,3 GW ins europäische Ausland.

Um diese Grenzsituation zu beherrschen, wird eine gesicherte Redispatchleistung in Höhe von 11,1 GW benötigt. Die süddeutschen Marktkraftwerke reichen dafür nicht aus. In nahezu gleicher Höhe wie die verbliebenen Marktkraftwerke und die verbliebenen innerdeutschen Reservekapazitäten muss Leistung aus dem Ausland für Redispatchzwecke herangezogen werden.

Die für die bedarfsdimensionierende Grenzsituation ermittelte maximale Redispatchleistung muss insbesondere in den Wintermonaten vorgehalten werden.

Im süddeutschen Raum geht die verfügbare gesicherte Erzeugungsleistung mit Abschaltung der Kernkraftwerke erheblich zurück, der damit noch mehr als heute zur Stromimportregion wird.

So wie heute bereits sehr häufig wird das Netz zukünftig zunehmend an seiner technischen Belastungsgrenze ((n-1)-Grenze) betrieben werden. Dies zeigt sich u.a. an der zunehmenden Anzahl der Stunden, in denen netzentlastende Maßnahmen vorgenommen werden.

Bei der weiträumigen Energieübertragung und hoher Leitungsauslastung muss die Wiederzuschaltung einer ausgefallenen Leitung oft blockiert werden, um nahegelegene Generatoren durch die transienten Vorgänge bei der Einschaltung nicht zu gefährden.

Hierfür ist schnell aktivierbare Erzeugung notwendig

Die Verletzung der (n-1)-Sicherheit kann unterschiedliche Ursachen haben, wie unvorhersehbare Lastflüsse durch ungeplantes Marktverhalten.

Anmerkung: Ab Seite 12 der Unterlage wurde nicht mehr nach problematischen Aussagen gesucht. Was festzustellen ist: Sehr schnell reagierende Wechselrichter mit Batteriespeichern werden nicht als Hilfestellung für kritische Netzsituationen in Betracht gezogen.

Mein Resümee: Schlimmer geht es nicht mehr. Die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung bzw. für die Industrie und für sonstige Nutzer spielt gegenüber dem Stromhandel nicht die Rolle, welche diesen „echten“ Stromnutzern eigentlich zukommen sollte. Technologische Fortschritte bei der Leistungselektronik (programmierbare Wechselrichter) wie auch Batteriespeicher sind ausgeblendet. Durch die Benennung „Netzstabilitätsanlagen“ wird der Begriff „Kraftwerk“ vermieden. Das bisher so ungemein wichtige und besonders auch von der Bundesnetzagentur so betonte Unbundling wird ad absurdum geführt. Die inzwischen höchst bedenkliche Situation bei der Stromversorgung wird der Bevölkerung nicht im notwendigen Maß vermittelt.