Letzte Aktualisierung am 12. Februar 2021.

Siehe auch ältere Parlamentarische Anfragen

Quelle: www.parlament.gv.at

Anfrage (3572/J)vom 25.09.2020 (XXVII. GP)

der Abgeordneten Robert Laimer und Genossinnen

an den Bundeskanzlerbetreffend Maßnahmen zur Blackout-Vorsorge in Österreich

  1. Das Österreichische Bundesheer hat am 16. Jänner 2020 im Rahmen des Sicherheitspolitischen Jahresauftakts 2020 die Öffentlichkeit darüber informiert, dass seitens des Bundesheeres mit dem Eintritt eines Blackouts binnen der nächsten fünf Jahre mit einer 100-prozentigen Wahrscheinlichkeit gerechnet wird[1]. Dabei wurden auch die notwendigen Vorsorgemaßnahmen eingefordert. Der Eintritt einer Pandemie wurde damals mit einer deutlich geringeren Wahrscheinlichkeit beurteilt.
  2. Ende August 2020 referierte Gerhard Christiner, technischer Vorstandsdirektor der Austrian Power Grid (APG) bei den kommunalen Sommergesprächen in Bad Aussee. Er betonte, dass die Transportfähigkeit von Strom in Österreich mangelhaft sei. Seit Jahren funktioniert es nur mehr mit Notmaßnahmen, die sehr viel Geld kosten. Zudem sei es während des Corona-Lockdowns zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Versorgungssicherheit gekommen[2]. Die APG ist in Österreich für die Versorgungssicherheit verantwortlich.
  3. Die Studie „Gefährdung und Verletzbarkeit moderner Gesellschaften durch Stromausfall“ des Büros für Technikfolgenabschätzung beim deutschen Bundestag kam bereits 2010 zum Schluss: „Aufgrund der nahezu vollständigen Durchdringung der Lebens- und Arbeitswelt mit elektrisch betriebenen Geräten würden sich die Folgen eines langandauernden und großflächigen Stromausfalls zu einer Schadenslage von besonderer Qualität summieren. Betroffen wären alle Kritischen Infrastrukturen, und ein Kollaps der gesamten Gesellschaft wäre kaum zu verhindern. Trotz dieses Gefahren- und Katastrophenpotenzials ist ein diesbezügliches gesellschaftliches Risikobewusstsein nur in Ansätzen vorhanden. Die Folgenanalysen haben gezeigt, dass bereits nach wenigen Tagen im betroffenen Gebiet die flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit (lebens-)notwendigen Gütern und Dienstleistungen nicht mehr sicherzustellen ist. Spätestens am Ende der ersten Woche wäre eine Katastrophe zu erwarten, das heißt die gesundheitliche Schädigung bzw. der Tod sehr vieler Menschen sowie eine mit lokal bzw. regional verfügbaren Mitteln und personellen Kapazitäten nicht mehr zu bewältigender Problemlage.“[3]
  4. Das Complexity Science Hub Vienna (CSH) hat aufgrund der Corona-Krise im Juni 2020 eine Untersuchung zur Robustheit der österreichischen Lieferketten veröffentlicht und kam zu folgenden Erkenntnissen:
  • „Die große Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten bedeutet, dass die österreichische Zulieferkette insgesamt nur beschränkt robust ist. Der hohe Anteil an Lieferanten, für die es keine aktuell verfügbaren Alternativen gibt, verstärkt dieses Risiko. Daher könnte es relativ leicht zu systemisch relevanten kaskadenartigen Zulieferkrisen kommen.
  • Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die große Abhängigkeit von ausländischen Zulieferern.
  • Über 30 Prozent der Unternehmen brauchen ihre SchlüsselmitarbeiterInnen unbedingt, um den Betrieb aufrechterhalten zu können. Im verarbeitenden Gewerbe gab etwa die Hälfte der Firmen an, 60 bis 100 Prozent ihrer SchlüsselmitarbeiterInnen unbedingt zu benötigen.
  • Der Großteil der größeren Firmen gab an, innerhalb von zwei Wochen den Betrieb wieder aufnehmen zu können.“[4]
  1. Die KIRAS-Sicherheitsforschungsstudie „Ernährungsvorsorge in Österreich“ (2015) stellte erhebliche Mängel in der Vorsorge fest: Demnach erwarten rund drei Millionen Menschen oder ein Drittel der Bevölkerung, dass sie sich im Fall eines Blackouts maximal vier Tage selbst versorgen können. Nach sieben Tagen betrifft das bereits rund sechs Millionen Menschen, oder zwei Drittel der Bevölkerung.[5]
  2. Der österreichische Blackout-Experte und Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Krisenvorsorge, Herbert Saurugg, warnt seit Jahren vor den unterschätzten Wiederanlaufzeiten nach einem europaweiten Strom-, Infrastruktur- sowie Versorgungsausfall („Blackout“) und fordert vor allem die Bevölkerung und die Gemeinden zur Vorsorge auf[6]. In seiner Blackout-Definition rechnet er mit einem europaweiten Stromausfall als Primärereignis, der in Österreich nach etwa einem Tag und auf europäischer Ebene nach rund einer Woche behoben werden können sollte. Darüber hinaus sei zu erwarten, dass es nach dem Stromausfall noch mehrere Tage dauern könnte, bis die Telekommunikationsversorgung (Handy, Festnetz, Internet) wieder funktioniert. Bis dahin funktioniere aber weder eine Produktion noch eine Warenverteilung. Hinzu kommen die transnationalen Abhängigkeiten in den Lieferketten [4]. Ein breiter Wiederanlauf der Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen (Lebensmitteln, Medikamente, Medizingüter, Gesundheitsdienstleistungen etc.) solle frühestens in der zweiten Woche erwartet werden, womit bereits mit verheerenden Folgen zu rechnen ist [3].[7]
  3. Im Zuge des KIRAS-Sicherheitsforschungsprojektes „BlackÖ.1“[8] wurde ein Blackout-Simulator[9] entwickelt, um die potenziellen Schadenskosten zu beziffern. Allein die Nichterbringbarkeit von Leistungen soll bei einem 24-stündigen, österreichweiten Stromausfall einen Schaden von rund einer Milliarde Euro verursachen. In der Schweiz werden die wirtschaftlichen Folgen eines Blackouts mit 2–4 Milliarden Franken pro Tag beziffert.[10] Das Hamburger Weltwirtschafts-Institut (HWWI) bezifferte den wirtschaftlichen Schaden der ersten Stunde eines deutschlandweiten Stromausfalls mit 600 Millionen Euro. Eine weitere Berechnung sei aufgrund der kaskadierenden Ausfälle und Schäden (Lieferketten [4]) nicht möglich.[11]
  4. Die Autoren Nikil Mukerji und Adriano Mannino von „COVID-19: Was in der Krise zählt. Über Philosophie in Echtzeit“ empfehlen im Umgang mit „Low probability-high impact“-Risiken, nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Erfahrungen aus der Corona-Krise, folgende Fragestellung: Was, wenn wir falsch liegen? Welche Kosten/Folgen hätte ein Handeln bzw. ein Nichthandeln? „Wenn die erwarteten Kosten der Maßnahmen im Vergleich zum Schadensausmaß des Szenarios hinreichend gering sind, dann sollten die Maßnahmen ergriffen werden. Mit anderen Worten: Wir mögen geneigt sein, die wahrscheinlichsten Szenarien besonders zu beachten. Mindestens so wichtig ist es aber, den Blick auf die schlimmsten Szenarien zu richten, selbst wenn ihre Eintrittswahrscheinlichkeit gering ist.“[12]

Das Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) hat eine sehr klare und eindeutige Risikoeinschätzung kommuniziert [1], welche auch Seitens der netzverantwortlichen APG untermauert wurde [2]. Darüber hinaus gibt es von den europäischen Übertragungsnetzbetreibern ENTSO-E einen klaren Hinweis, dass ein solches Ereignis nicht ausgeschlossen werden kann.[13] Verschiedene Folgeneinschätzungen kommen zum Schluss, dass ein solches Ereignis katastrophale Auswirkungen nach sich ziehen würde [3], [4], [5], [6], [7]. Von der Wissenschaft wird untermauert, dass daher konsequente Vorsorgemaßnahmen geboten sind [8].

Aufgrund der Expertise und Einschätzung zahlreicher ExpertInnen zum Thema „Blackout“ und der damit verbundenen Warnsignale stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

Der Katastrophenschutz ist gemäß Bundesverfassung Angelegenheit der Länder. Bei länderübergreifenden Ereignissen ist grundsätzlich das Bundesministerium für Inneres (BMI) für die Koordinierung der Katastrophenhilfe zuständig.

  1. Wer führt aktuell die Koordinierung der gesamtstaatlichen Blackout-Vorsorgemaßnahmen durch?
  2. Welche konkreten Maßnahmen wurden und werden auf Bundesebene zur konkreten Krisenvorsorge getroffen, die über das unmittelbare Krisenmanagement (SKKM) hinausgehen?
  3. Warum gibt es nur in einem Bundesland eine Blackout-Arbeitsmappe für Gemeinden[14]? Wer kann auf Bundesebene eine Verteilung an alle österreichischen Gemeinden bzw. einen generell freien Zugang sicherstellen?
  4. Wie und durch wen konkret werden die Gemeinden, die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen bei der Blackout-Vorsorge unterstützt?
  5. Wie kann das Kommunale Investitionspaket (KIP) für konkrete Maßnahmen zur Robustheitssteigerung der kommunalen Infrastrukturen genutzt werden?[15]

Im Gegensatz zur Corona-Krise (Pandemie) gibt es bei einem Blackout keine Vorwarnzeit[16]. Der Ausfall sämtlicher Versorgungsleistungen ist binnen weniger Minuten bis Stunden zu erwarten [6]. Die Möglichkeit einer Koordinierung durch die Bundesregierung wie in der Corona-Krise wird daher bis zum breiten Wiederanlauf der Telekommunikationsversorgung nur sehr eingeschränkt möglich sein. Die Gesellschaft zerfällt bis dahin in Kleinststrukturen. Eine Hilfe ist nur mehr auf lokaler Ebene, in den Gemeinden, möglich. Vielen BürgermeisterInnen ist diese Verantwortung nicht bewusst, noch gibt es mit wenigen Ausnahmen konkrete ganzheitliche Vorbereitungen.

  1. Über welche Kanäle oder Strukturen kann die Bevölkerung beim Ausfall der Telekommunikationsversorgung Notrufe absetzen und Hilfe holen?
  2. Welche Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung gesetzt, um das vom BMLV kommunizierte Risiko in der breiten Öffentlichkeit bewusst zu machen und konkrete Vorsorgemaßnahmen in der Bevölkerung und in den Gemeinden anzustoßen?
  3. Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher aufgrund der Studie „Ernährungsvorsorge in Österreich“ [5] getroffen, um die gesellschaftliche Verwundbarkeit durch absehbare Versorgungsausfälle [4], [5], [6] zu reduzieren?
  4. Wie und durch wen wird im Fall eines Blackouts die gesamtstaatliche Koordinierung erfolgen?
  5. Wer und über welche Kanäle wird die Bevölkerung und Unternehmen über den Eintritt eines Blackouts informieren? Wie rasch wird das erfolgen?
  6. Wie wird die Treibstoffversorgung für wichtige Einrichtungen und für die Einsatzorganisationen aufrechterhalten?

BM a. D. Thomas Starlinger hat im Sommer 2019 die Öffentlichkeit darüber informiert, dass das Österreichische Bundesheer (ÖBH) im Fall eines Blackouts nicht einsatzbereit sei.[17]

  1. Welche Maßnahmen wurden in der Zwischenzeit seitens des BMLV getroffen, um die Einsatzfähigkeit zu erhöhen?
  2. Welche Aufgaben wird das Österreichische Bundesheer im Fall eines Blackouts konkret übernehmen (können)?
  3. Wie informiert das BMLV seine MitarbeiterInnen über die eigene Risikoeinschätzung [1], damit auch eine entsprechende Eigenvorsorge getroffen wird? Können diese Informationen/Aufbereitungen auch in anderen Organisationen zur Risikokommunikation genutzt werden?

Besonders in produzierenden Unternehmen entscheidet eine rasche Information über den Eintritt eines Blackouts über mögliche zusätzliche Schäden. Auch beim Wiederanlauf können enorme Schäden entstehen, wenn in dieser Phase der Strom erneut ausfallen sollte, wie das durchaus erwartet wird [6].

  1. Wer wird im Fall eines Blackouts die Öffentlichkeit informieren? Über welche Kanäle und wie rasch?
  2. Wer wird die Öffentlichkeit informieren, wenn das europäische Stromversorgungssystem wieder ausreichend stabil funktioniert, damit rasch mit einem sicheren Wiederanlauf der Infrastruktur- und Versorgungssysteme begonnen werden kann?

Der Gesundheitssektor ist im Fall eines Blackouts besonders verwundbar und gefährdet, da nur in Spitälern eine Notstromversorgung vorgeschrieben ist und diese auch nur einen Teilaspekt bei der Blackout-Bewältigung darstellt. Nur wenige Krankenhäuser sind in der Lage, die Eigenversorgung und Entsorgung ohne externe Unterstützung und Leistungen mehr als ein paar Tage aufrechterhalten zu können. Durch zahlreiche internationale Abhängigkeiten in der Logistik ist in Folge eines Blackouts mit massiven Engpässen zu rechnen [4]. Daher wird rasch nur mehr eine absolute Notversorgung möglich sein, da andernfalls mit einem kompletten Zusammenbruch der Versorgung zu rechnen ist. Pflegeeinrichtungen und die mobile Pflege werden ebenfalls nur mehr sehr eingeschränkt aufrechterhalten werden können.

  1. Wer wird im Fall eines Blackouts der Öffentlichkeit mitteilen, dass nur mehr ein absoluter Notbetrieb aufrechterhalten werden kann? Wie wird die Bevölkerung jetzt darauf vorbereitet?
  2. Welche konkreten Maßnahmen wurden und werden seitens der Bundesregierung getroffen, um zumindest eine zweiwöchige Notversorgung im Gesundheitswesen aufrechterhalten zu können?
  3. Welche gesamtstaatlichen Vorgaben und Pläne gibt es hinsichtlich der Aufrechterhaltung eines Notbetriebes im Gesundheitssektor während eines Blackouts (Triage, Aussetzung von Sicherheitsvorschriften etc.)?
  4. Wie und durch wen wird sichergestellt, dass Krankenhäuser aufgrund ihrer „Lichtinselfunktion“ nicht „überrannt“ werden?
  5. Wie wird sichergestellt, dass zumindest die Treibstoffversorgung für die Notstromeinrichtungen aufrechterhalten werden kann?

Auch im Landwirtschafts- und Lebensmittelversorgungssektor wird mit erheblichen Ausfällen und Problemen in Folge eines Blackouts gerechnet [3], [4], [6]. Damit könnte es auch aufgrund der internationalen Abhängigkeiten in der Logistik zu längerfristigen und beträchtlichen Versorgungsengpässen kommen.

  1. Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher aufgrund der Erkenntnisse aus der Sicherheitsforschungsstudie „Ernährungsvorsorge in Österreich“ (2015) [5] auf Bundesebene getroffen?
  2. Welche gesamtstaatlichen Vorkehrungen gibt es, um Versorgungsengpässe in der Grundversorgung abfedern zu können?
  3. Welche Maßnahmen wurden und werden im Lebensmittelsektor getroffen, um zusätzliche Schäden (Ausfälle in der Tierhaltung, Kühlgüter, Zerstörung von Einrichtungen wie Supermärkte) zu vermindern?
  4. Welche konkreten Vorsorgemaßnahmen wurden bisher in Zusammenarbeit mit den großen Lebensmittelketten getroffen?

Aufgrund der sehr eingeschränkten Vorsorge in der Bevölkerung [5] muss damit gerechnet werden, dass es auch zu Eskalationen und Übergriffen (Plünderung von Supermärkten) kommen kann. Eine Zerstörung von für die Versorgung wichtigen Einrichtungen würde dazu führen, dass der Wiederanlauf noch deutlich länger dauern würde. Die Polizei wird nicht alle Aufgaben wahrnehmen können.

  1. Welche konkreten Krisenkommunikationskonzepte gibt es für den Fall eines Blackouts, um die Lage möglichst lange zu deeskalieren?
  2. Welche Maßnahmen werden den Gemeinden und dem Lebensmittelhandel empfohlen, um eine Zerstörung von Einrichtungen zu verhindern? Welche konkreten Vorkehrungen gibt es bereits?

Kinder und sonstige schutzbedürftige Menschen (Touristen, Pendler, alte und gebrechliche Menschen etc.) sind bei einem Blackout besonders auf fremde Hilfe angewiesen.

  1. Welche konkreten Vorbereitungsmaßnahmen wurden im Bildungsbereich getroffen? Insbesondere, wenn Schüler und Schülerinnen nicht in der Lage sind, nach Hause zu kommen oder abgeholt zu werden (Übernachtung, Internate etc.).
  2. Welche Vorbereitungsmaßnahmen wurden und werden getroffen, um gestrandete Menschen, insbesondere Pendler und Touristen zu versorgen?
  3. Welche konkreten Maßnahmen wurden getroffen, um Tourismusgebiete, insbesondere Skigebiete[18], zu sensibilisieren und zur Vorsorge anzuhalten.

[1] Siehe „Sicher. Und Morgen? Sicherheitspolitischer Jahresauftakt 2020“ – https://youtu.be/ZeD9eH6uP5g

[2] Siehe https://www.kommunal.at/corona-krise-zeigt-luecken-im-stromnetz-auf

[3] Siehe https://www.tab-beim-bundestag.de/de/untersuchungen/u137.html

[4] Siehe https://www.csh.ac.at/wp-content/uploads/2020/06/CSH-Policy-Brief-Lieferkette-final.pdf

[5] Siehe https://www.joanneum.at/fileadmin/user_upload/imported/uploads/tx_publicationlibrary/Risiko-_und_Krisenmanagement_fuer_die_Ernaehrungsvorsorge__EV-A_.pdf

[6] Siehe https://www.kommunalnet.at/index.php?id=1353

[7] Siehe https://www.saurugg.net/blackout/auswirkungen-eines-blackouts

[8] Siehe https://energieinstitut-linz.at/portfolio-item/black-oe-i-ii/

[9] Siehe http://blackout-simulator.com

[10] Siehe https://www.handelszeitung.ch/politik/blackout-kosten-2-milliarden-franken-pro-tag-1312716

[11] Siehe http://www.hwwi.org/uploads/tx_wilpubdb/HWWI_Research_Paper_142.pdf

[12] Siehe https://www.reclam.de/special/covid-19

[13] Nach dem Blackout in der Türkei im Jahr 2015 hielten die europäischen Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) in ihrem Abschlussbericht fest: „Altough the electric supply should never be interrupted, there is, unfortunately, no collapse-free power system“ – Siehe https://www.entsoe.eu/Documents/SOC%20documents/Regional_Groups_Continental_Europe/20150921_Black_Out_Report_v10_w.pdf

[14] https://www.zivilschutz.steiermark.at/2-zivilschutz/610-pressekonferenz-blackout-leitfaden.html

[15] Siehe etwa https://www.kommunal.at/blackout-vorsorge-den-gemeinden

[16] Außer bei einer vorangehenden Strommangellage, wie sie im Rahmen der SKKM-Übung „Helios 2019“ beübt wurde. Siehe https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=65313033756D52655A43773D

[17] Siehe https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190618_OTS0197/tagesbefehl-verteidigungsminister-starlinger-anlaesslich-seines-amtsantritts oder https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190917_OTS0177/bundesheer-verteidigungsminister-thomas-starlinger-praesentiert-zustandsbericht-unser-heer-2030

[18] In der Wintersaison könnten zigtausende Menschen auf Skiliften stecken bleiben oder in Hotels nicht mehr ausreichend versorgt werden.


Anfragebeantwortung durch Bundeskanzler Sebastian Kurz (3573/AB vom 25.11.2020 zu 3572/J (XXVII. GP))

GZ: 2020-0.618.692 (Eingang im Parlament am 25. November um 22:43 Uhr, also 77 Minuten vor Fristende, bei einer zweimonatigen Frist!!)

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Abgeordneten zum Nationalrat Laimer, Kolleginnen und Kollegen haben am 25. September 2020 unter der Nr. 3572/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Maßnahmen zur Blackout-Vorsorge in Österreich“ an mich gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 30:

Die Bundesregierung legt großen Wert auf die Versorgungssicherheit und richtet dabei den Fokus sowohl auf den Erhalt als auch auf den weiteren Ausbau von starken, leistungsfähigen Infrastrukturen. Vor diesem Hintergrund ist das Thema Blackout seit Jahren Gegenstand sicherheitspolitischer Forschung. Das österreichische Förderprogramm für Sicherheitsforschung „KIRAS“ ist unter anderem darauf ausgerichtet, durch konkrete Risikoanalysen zum Schutz der kritischen Infrastrukturen, zur Erhöhung der Sicherheit und des Sicherheitsbewusstseins der Bevölkerung sowie zum Auf- und Ausbau von Exzellenz im Bereich Sicherheitsforschung beizutragen.

Die Forschungsarbeiten zu den vielfältigen Risikoszenarien in den Bereichen Energie, Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sowie Kommunikation und Information liefern wertvolle empirische Befunde, auf die von den einzelnen Bundesministerien bei der Erarbeitung von spezifischen Maßnahmen zum Schutz der kritischen Infrastruktur aufgebaut wird.

Darüber hinaus werden regelmäßig Übungen durchgeführt, die den Ernstfall simulieren. Im Oktober 2018 und im Mai 2019 wurde unter der Federführung des Bundesministeriums für Inneres ein fiktives österreichweites Blackout simuliert. Die Erkenntnisse dieser Übungen fließen in die Arbeiten des Staatlichen Krisen- und Katastrophenmanagements (SKKM) ein, beispielsweise in die Fachgruppe Strommangellage, die konkrete Empfehlungen zur Verbesserung des Vorbereitungsstandes ausarbeitet.

Das Bundeskanzleramt ist im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Koordination der umfassenden Landesverteidigung in die Arbeiten des Staatlichen Krisen- und Katastrophenmanagements involviert. Darüber hinaus ersuche ich um Verständnis, dass die Fragen zum Katastrophenschutz und der Koordinierung der Katastrophenhilfe nach den Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes 1986 in der nunmehr geltenden Fassung, BGBl I Nr. 8/2020, nicht Gegenstand meines Vollzugsbereiches sind und somit nicht beantwortet werden können.

 


 

Anfrage vom 03.12.2020 (XXVII. GP)

der Abgeordneten Robert Laimer und Genossinnen

an (Antwort bis/am 03.02.2021)

 

Auszüge aus den Antworten

Wer führt aktuell die Koordinierung der Blackout-Vorsorgemaßnahmen auf Seiten des BMDW durch?

Die Vollziehung des Energielenkungsgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 41/2013, erfolgt durch mich als Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Soweit Energielenkung betroffen ist, ist die Abteilung VI/8 für Versorgungssicherheit und Energiewegerecht für das Krisenmanagement auf Beamtenebene zuständig. Die Fachabteilung VI/8 nimmt regelmäßig an Energielenkungsübungen für den Strom-, Gas- und Ölsektor teil, um praxisbezogen für den Ernstfall zu üben. Dies umfasst Krisenübungen auf nationaler, sowie auf EU-Ebene und im internationalen Bereich.

Von 18. bis 19. April 2018 fand eine groß angelegte Krisenübung der E-Control für Strom in Wien statt. Die beteiligten Akteur_innen, darunter die Fachabteilung VI/8 des BMK beübten die Kommunikation der betroffenen Stakeholder im Rahmen einer kritischen Situation, bei der es zu einem Engpass der Versorgungssicherheit mit Strom in Europa gekommen war. Maßnahmen und Aktivitäten wurden für den Ernstfall umgesetzt, dabei wurden sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene Lenkungsmaßnahmen gemäß Energielenkungsgesetz abgestimmt und entsprechende Verordnungen erlassen.

Von 19. bis 23. November 2018 nahm die Abt. VI/8 des BMK an der EU/NATO Multihybrid- Übung PACE teil, ein wesentlicher Schwerpunkt war die Störung der Gasversorgung. Es konnten die Kommunikationsabläufe nach dem österreichischen Notfallplan gemäß Umsetzung der Verordnung (EU) 2017/1938 zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung beübt werden.

Von 13. bis 15. Mai 2019 nahm die Abteilung VI/8 des BMK an der Energielenkungsübung „He- lios“ des BMI teil. Ziel der Übung war eine strategische Vorbereitung der Strommangellage/Blackout. Es erfolgte eine Erstellung des gesamtstaatlichen Lagebildes im Hinblick auf die Auswirkungen der Strommangellage auf die Kraftstoffversorgung- bzw. auf die Gasversorgungssicherheit.

Alle zwei Jahre findet die Emergency Response Exercise der Internationalen Energieagentur (IEA) statt. Zuletzt beübte die Abt. VI/8 des BMK in Zusammenarbeit mit relevanten österreichischen und internationalen Stakeholdern von 1. bis 4. März 2020 eine Versorgungsstörung auf Grund eines Angriffs auf kritische Ölinfrastruktur in Saudi-Arabien.

Ziel der Übungen ist die Verbesserung der Zusammenarbeit und Kommunikation mit allen relevanten Ministerien und Akteur_innen im Falle einer multithematischen Krise, die Identifikation von Optimierungspotenzial hinsichtlich der Resilienz sowie die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit auf technischer, räumlicher und personeller Ebene.

Darüber hinaus erfolgt ein laufendes Monitoring im Strom, Gas- und Ölbereich unter Einbeziehung der Regulierungsbehörde, Netzbetreiber und relevanter Marktakteur_innen.

Im Zuge der Vollziehung der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994/2010 wurde ein Präventions- und Notfallplan erstellt. Ebenso erfolgt im Rahmen der Vollziehung der Verordnung (EU) 2019/941 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89/EG die Erstellung eines Risikovorsorgeplans.

Ein sogenanntes Blackout ist ein plötzlicher, überregionaler und länger andauernder Stromausfall, der Auswirkungen auf weite Lebens- und Arbeitsbereiche hat. Die gesamtstaatliche Blackout-Vorsorge ist daher Aufgabe aller Gebietskörperschaften und der Wirtschaft.

Die Bewirtschaftung elektrischer Energie und die Risikovorsorgeplanung im Energiebereich fallen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Dazu verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage 4413/J vom 3. Dezember 2020 durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

Die Abwehr, Beseitigung oder Linderung der Auswirkungen drohender oder eingetretener Katastrophen (Katastrophenhilfe, Einsatzvorsorgen) ist in Österreich überwiegend eine Angelegenheit der Bundesländer.

Das Bundesministerium für Inneres ist für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit und die Koordination in Angelegenheiten des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM) zuständig. Bei Eintritt von großräumigen Krisen oder Katastrophen stellt das SKKM die Koordination der Maßnahmen zwischen Bundesministerien und die Zusammenarbeit mit den Bundesändern sicher. Maßnahmen sind dabei durch die jeweils fachlich zuständigen Behörden in möglichst abgestimmter Weise zu treffen, wobei die jeweiligen Zuständigkeiten bestehen bleiben.

Zur Vorbereitung auf ein Blackout bzw. eine Strommangellage wurde unter organisatorischer Leitung des Bundesministeriums für Inneres eine SKKM-Fachgruppe eingerichtet, in deren Rahmen verschiedenste Vernetzungen, Workshops, Analysen und Planspiele durchgeführt wurden.

Für die Koordinierung der gesamtstaatlichen Blackout-Vorsorgemaßnahmen im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus ist die Sektion Steuerung und Services verantwortlich. Laut Geschäfts- und Personaleinteilung sind Angelegenheiten des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM) in der Abteilung Zentrale Dienste angesiedelt.

Das Fachwissen und die Befugnis zu Blackout-Vorsorgemaßnahmen ist in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen der Fachsektionen vorhanden und wird über Beauftragte der Sektionen in den Krisenstab des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus bzw. in den SKKM-Koordinationsstab eingebracht.

Welche konkreten Maßnahmen wurden und werden seitens des BMDW zur konkreten Krisenvorsorge getroffen, die über das unmittelbare Krisenmanagement (SKKM) hinausgehen? 

Vgl. Antwort zu Frage 1

Gesamtstaatliche Maßnahmen zur Krisenvorsorge für Blackouts werden in mehreren Bereichen gesetzt. Dazu verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage 4413/J durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

Das SKKM trägt nicht nur zum „unmittelbaren Krisenmanagement“ bei, sondern die im SKKM vertretenen Organisationen arbeiten nach dem international üblichen Krisenmanagement-Zyklus auch in den Bereichen Vorsorge und Vorbereitung im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten zusammen. Im Rahmen des SKKM wurden das Thema Blackout daher im Rahmen einer eigenen Fachgruppe von den im SKKM vertretenen Akteuren bearbeitet. So wurden unter anderem auch verschiedene Workshops mit Vertretern von Bundesministerien, der Bundesländer und von Energieversorgungsunternehmen zur Krisenvorsorge betreffend Blackout organisiert.

Darüber hinaus fanden in den Jahren 2018 und 2019 Krisenmanagement-Übungen zum Thema Strommangellage & Blackout statt. Eine für 2020 geplante Folgeübung musste auf Grund der Corona-Lage vorerst verschoben werden. Ungeachtet des derzeitigen Fokus auf die Bekämpfung der COVID-19 Pandemie ist das Thema Blackout auch gegenwärtig Gegenstand laufender Sicherheitsforschung.

Im Bundesministerium für Inneres und nachgeordneten Dienststellen wurden zudem Maßnahmen zur Erhöhung der Resilienz im Falle eines Blackouts getroffen. Dies umfasst u.a. organisatorische Vorkehrungen für besondere Lagen, die Absicherung von Kommunikations-Infrastruktur gegen Stromausfall, die Notstromversorgung, Maßnahmen zur Sicherung der Treibstoffversorgung für die Polizei und Übungen. Diese Maßnahmen werden laufend evaluiert und weiterentwickelt.

Warum gibt es nur in einem Bundesland eine Blackout-Arbeitsmappe für Gemeinden? Wer kann auf Bundesebene eine Verteilung an alle österreichischen Gemeinden bzw. einen generell freien Zugang sicherstellen?

Nach den mir dazu vorliegenden Informationen handelt es sich bei der gegenständlichen Unterlage um ein vom Zivilschutzverband Steiermark finanziertes Projekt, welches unter Kostenbeteiligung auch anderen Bundesländern zur Nutzung angeboten worden war.

Anmerkung: Die Steirische Arbeitsmappe für Gemeinden zur Blackout-Vorsorge ist seit 8. Februar 2021 frei verfügbar und kann durch alle Gemeinden genutzt werden.

Wie und durch wen konkret werden die Gemeinden, die Bürgermeister und BürgermeisterInnen bei der Blackout-Vorsorge unterstützt?

Gemäß § 36 Abs. 2 Z 4 EnLG 2012 gehört dem beim BMK eingerichteten Energielenkungsbeirat u.a. je ein_e Vertreter_in der Länder an. In diesem Gremium erfolgt ein regelmäßiger Austausch zum Thema Versorgungssicherheit bzw. werden die Mitglieder dieses Beirates durch das BMK über versorgungssicherheitsrelevante Entwicklungen informiert. Des Weiteren wurde eine Broschüre „Krisenvorsorgemanagement“ erstellt, welche das System der Krisenvorsorge in Österreich darstellt und auf der Website des BMK veröffentlicht.

Im Rahmen der Förderung der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft nach dem Umweltförderungsgesetz (UFG) sind Maßnahmen der Notwasserversorgung, inkl. der diesbezüglich notwendigen Notstromversorgungsmaßnahmen, förderfähig. Weiters sind Einrichtungen zur Verwertung und Nutzung von erneuerbarer Energie im Ausmaß des Eigenbedarfes der gesamten Abwasserableitungs-, Abwasserreinigungs- und Klärschlammbehandlungsanlage durch Nutzung des an der Kläranlage anfallenden Biogases förderfähig.

Wie kann das Kommunale Investitionspaket (KIP) für konkrete Maßnahmen zur Robustheitssteigerung der kommunalen Infrastrukturen genutzt werden?

Um flexibel auf die Störungen im Bereich der Energieversorgungssicherheit reagieren zu können, kann jeder Haushalt bzw. jede Gemeinde zur Steigerung der Resilienz seinen bzw. ihren Beitrag leisten. Auf Ebene der Bundesländer sind hier vor allem im Zusammenhang mit dem Katastrophenschutz Informationen für Gemeinden und Bürger_innen verfügbar. Die Budget- mittel des Kommunalen Investitionspakets (KIP) können künftig intensiver genutzt werden, um im eigenen kommunalen Bereich gezielt Vorkehrungen treffen zu können. [Siehe auch Blackout-Vorsorge in Gemeinden: Was wir aus der Coronakrise lernen können] Eine Maßnahme wäre, die Installation von Notstromaggregaten bei kritischer Infrastruktur auf Gemeindeebene umfassend vorzusehen. Dieses Thema liegt im Zusammenhang mit dem Katastrophenschutz maßgeblich in der Kompetenz der Länder und wird dort umfassend behandelt und koordiniert.

Über welche Kanäle oder Strukturen können Unternehmen/ArbeitgeberInnen beim Ausfall der Telekommunikationsversorgung Notrufe absetzen und Hilfe holen?

Technische Kommunikationseinrichtungen im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Inneres sind höher geschützt, redundant ausgebaut und durch technische Einrichtungen verstärkt.

Vorweg ist festzuhalten, dass die Energiewirtschaft der wesentlichste Faktor für das Funktionieren der Telekommunikation ist.

Redundanz und Ausfallssicherheit ist in Telekommunikationsnetzen eine der obersten Prämissen und sowohl bei der Ressourcenbereitstellung (z. B. Zuteilung störungsfreier Funkfrequenzen) als auch bei der Standardisierung (Robustheit und Sicherheit der Geräte) oberstes Ziel. Ohne Strom sind all diese Bemühungen sekundär.

Über etwaige Kommunikationsmittel, welche im Falle eines Blackouts funktionieren und verwendet werden, bis hin zur Sicherstellung eines „Staatsgrundnetzes“, berät das Gremium SKKM. Teil der Krisenkommunikation stellt auch das Kommunikationsnetz des Bundesministeriums für Inneres (Digitalfunk-BOS Austria) dar, welches in einem eigens dafür harmonisierten und standardisierten Frequenzband arbeitet. Aufgrund der Krisenrelevanz ist ein Großteil der Netzelemente auch mit Batterien für den Notfall gespeist, welche eine Zeit lang zur Krisenkommunikation dienen. Darüber hinaus sind beispielsweise gemäß Telekommunikationsgesetz Funkamateure im Fall der Aufforderung durch Behörden und staatliche Organe zur Hilfeleistung bei der Krisenkommunikation angehalten, sofern es die Ausstattung und Fähigkeiten erlauben.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus nimmt in der Untergruppe SKKM-Technik an der Entwicklung entsprechender Strategien in diesem Segment teil.

Darüber hinaus darf angeführt werden, dass in Zeiten der Krise der Fernseh- und Tonrundfunk sowie zunehmend auch die Kommunikation über das Internet eine immer wesentlichere Rolle einnimmt und strategisch daran gearbeitet wird, in einem zukünftigen „Public Warning System“ auch Kommunikationskanäle wie Mobilfunk, Internet und sämtliche Medienplattformen in die Kommunikationsschiene für den Krisenfall aufzunehmen.

Welche Maßnahmen werden seitens des BMDW gesetzt, um das vom BMLV kommunizierte Risiko den Wirtschaftstreibenden in Österreich bewusst zu machen und konkrete Vorsorgemaßnahmen anzustoßen?

Gemäß § 36 Abs. 2 Z 4 EnLG 2012 gehört dem beim BMK eingerichteten Energielenkungsbei-rat u.a. je ein_e Vertreter_in der Länder an. In diesem Gremium erfolgt ein regelmäßiger Austausch zum Thema Versorgungssicherheit bzw. werden die Mitglieder dieses Beirates durch das BMK über versorgungssicherheitsrelevante Entwicklungen informiert. Des Weiteren wurde eine Broschüre „Krisenvorsorgemanagement“ erstellt, welche das System der Krisenvorsorge in Österreich darstellt und auf der Website des BMK veröffentlicht.

Das Bundesministerium für Inneres kommuniziert Risiken für die Daseinsvorsorge über verschiedene Kommunikationskanäle – unter anderem über den Weg des Zivilschutzes – und informiert dabei auch über Möglichkeiten der Eigenvorsorge bei einem Blackout. Auch durch die Krisenmanagement-Übung „Helios im Jahr 2019 wurde eine breite mediale Berichterstattung und Sensibilisierung zum Thema Blackout angestoßen.

Die allgemeine Information der Bevölkerung erfolgt in der Regel durch die zuständigen Abteilungen der Landesregierungen sowie die Zivilschutzverbände

Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher aufgrund der Studie „Ernährungsvorsorge in Österreich“ getroffen, um die gesellschaftliche Verwundbarkeit durch absehbare Versorgungsausfälle zu reduzieren?

Gemäß § 18 Abs. 2 Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 (LMBG) hat die Agrarmarkt Austria (AMA) dem Bundeslenkungsausschuss (BLA) jährlich einen Bericht auf Basis ihrer laufenden Markt- und Preisbeobachtung sowie sonstige verfügbare Markt- und Preisdaten, Erzeuger- und Produktionskosten inklusive der biologischen Landwirtschaft, gentechnikfreie Produktion und AMA-Gütesiegel-Produktion (z. B. den Grünen Bericht) vorzulegen. Dies ist seit Einfügung der entsprechenden Bestimmung in das LMBG mit der Novelle 2016 erfolgt.

Die AMA ist gemäß § 9 LMBG zur Durchführung von Lenkungsmaßnahmen heranzuziehen. Konkrete Maßnahmen sind unter anderem:

  • Einrichtung von Arbeitsgruppen durch den BLA hinsichtlich Ernährungsvorsorge zur Klärung von Datenlücken (Bedarfsanalyse, Verfügbarkeitsanalyse), sowie Förderung und Beauftragung weiterer Studien und Projekte zum Thema Steigerung der Resilienz im Ernährungssektor.
  • Einbindung der Bundesländer und von Unternehmensvertretern in die Erarbeitung von präventiven staatlichen Maßnahmen.
  • Vereinbarung von Schwerpunktthemen zu „Nahrungsmittelsicherung“ auf Verwaltungsebene im Zusammenhang mit Vorbereitung auf verschiedene Krisenszenarien.
  • Teilnahme an der bundesweiten Krisenübung „Helios“ im Mai 2019, die sich mit dem Szenario eines großflächigen Stromausfalls befasste. Die für Mai 2020 vorgesehene Folgeübung musste aufgrund der COVID-19-Pandemie abgesagt werden.

Wie und durch wen wird im Fall eines Blackouts die gesamtstaatliche Koordinierung erfolgen?

Die gesamtstaatliche Koordinierung erfolgt in den Strukturen des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements. Dabei bleiben die Zuständigkeiten der beteiligten Stellen des Bundes und der Länder unberührt.

Wer und über welche Kanäle wird die Bevölkerung und Unternehmen über den Eintritt eines Blackouts informieren? Wie rasch wird das erfolgen?

Im Falle einer eingetretenen Störung der Energieversorgung Österreichs für die Bereiche Öl, Elektrizität bzw. Gas gemäß Energielenkungsgesetz 2012 informiert die zuständige Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie unverzüglich die Bevölkerung und die Unternehmen über die vorliegenden Störungen im Energiebereich via Medien.

Bei Eintritt eines Energielenkungsfalls und der Erlassung von Energielenkungsmaßnahmen nach dem EnLG 2012 werden die entsprechenden Energielenkungsmaßnahmenverordnungen der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Bundesgesetzblatt kundgemacht und der Bevölkerung auf geeignete Weise (z.B. im Wege von Pressemitteilungen) zur Kenntnis gebracht. Bei Gefahr in Verzug ist eine Erlassung von Energielenkungsmaßnahmenverordnungen ohne Befassung des Nationalrates möglich, wobei gleichzeitig der Antrag auf Zustimmung des Hauptausschusses zu stellen ist.

Die gesamtstaatliche Koordinierung erfolgt in den Strukturen des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements. Dabei bleiben die Zuständigkeiten der beteiligten Stellen des Bundes und der Länder unberührt.

Die Information der Bevölkerung stellt vorrangig die Aufgabe des zuständigen Fachministeriums dar. Dazu verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage 4413/J durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Im Rahmen des SKKM kann das zuständige Fachministerium dabei unterstützt werden und eine Abstimmung der Informationsmaßnahmen erfolgen.

Wie wird die Treibstoffversorgung für wichtige Einrichtungen und für die Einsatzorganisationen aufrechterhalten?

In diesem Zusammenhang wird auf den Katalog von Energielenkungsmaßnahmen für feste und flüssige Energieträger gemäß § 7 Abs. 2 EnLG 2012 verwiesen. So können etwa durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Verfügungs-, Zugriffs- und Beschlagnahmerechte für Energieträger vorgesehen werden.

Besonders in produzierenden Unternehmen entscheidet eine rasche Information über den Eintritt eines Blackouts über mögliche zusätzliche Schäden. Auch beim Wiederanlauf können enorme Schäden entstehen, wenn in dieser Phase der Strom erneut ausfallen sollte, wie das durchaus erwartet werden könnte.

Im Bundesministerium für Inneres werden eigene Vorsorgen getroffen. Zum Beispiel sind die eigenen Tankanlagen mit einer Notstromversorgung ausgestattet und es wurden Kooperationsvereinbarungen mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung und der ASFINAG geschlossen.

Wer wird im Fall eines Blackouts die Öffentlichkeit und die Wirtschaftsbetriebe informieren? Über welche Kanäle und wie rasch?

Im Falle einer eingetretenen Störung der Energieversorgung Österreichs für die Bereiche Öl, Elektrizität bzw. Gas gemäß Energielenkungsgesetz 2012 informiert die zuständige Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie unverzüglich die Bevölkerung und die Unternehmen über die vorliegenden Störungen im Energiebereich via Medien.

Bei Eintritt eines Energielenkungsfalls und der Erlassung von Energielenkungsmaßnahmen nach dem EnLG 2012 werden die entsprechenden Energielenkungsmaßnahmenverordnungen der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Bundesgesetzblatt kundgemacht und der Bevölkerung auf geeignete Weise (z.B. im Wege von Pressemitteilungen) zur Kenntnis gebracht. Bei Gefahr in Verzug ist eine Erlassung von Energielenkungsmaßnahmenverordnungen ohne Befassung des Nationalrates möglich, wobei gleichzeitig der Antrag auf Zustimmung des Hauptausschusses zu stellen ist.

Wer wird die Öffentlichkeit und die Wirtschaftstreibenden informieren, wenn das europäische Stromversorgungssystem wieder ausreichend stabil funktioniert, damit rasch mit einem sicheren Wiederanlauf der Infrastruktur- und Versorgungssysteme begonnen werden kann?

Dies würde durch das BMK erfolgen. Auf EU-Ebene erfolgt ein regelmäßiger Austausch im Rahmen der Koordinierungsgruppen Strom, Gas und Öl mit anderen EU-Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Kommission zum Stand der Versorgungssicherheit in Europa.

Auch im Landwirtschafts- und Lebensmittelversorgungssektor wird mit erheblichen Ausfällen und Problemen in Folge eines Blackouts gerechnet. Damit könnte es auch aufgrund der inter- nationalen Abhängigkeiten in der Logistik zu längerfristigen und beträchtlichen Versorgungsengpässen kommen.

Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher aufgrund der Erkenntnisse aus der Sicherheitsforschungsstudie „Ernährungsvorsorge in Österreich“ (2015)  seitens des BMDW getroffen?

Der BLA gemäß LMBG tagt mindestens einmal jährlich zur Berichterstattung und Diskussion aktueller Themen. In diesen Ausschuss entsenden gemäß § 19 Abs. 1 Z 6 auch alle im Hauptausschuss des Nationalrats vertretenen Parteien ein Mitglied.

Mögliche Lenkungsmaßnahmen zur Umsetzung gemäß § 3 LMBG wurden in Form von Verordnungsentwürfen, die im Anlassfall dem BLA vorzulegen wären, konzipiert.

Im Rahmen der Fördermaßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus werden unter anderem Investitionen in die Errichtung von Notstromanlagen in landwirtschaftlichen Betrieben, Energieeffizienzmaßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben und in Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse unterstützt. Maßnahmen zur Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe und kurzer Versorgungsketten – wie beispielsweise Förderungen der Direktvermarktung im Rahmen des Programms zur Förderung der ländlichen Entwicklung – können zur Steigerung der Resilienz der Versorgungssysteme beitragen.

Welche gesamtstaatlichen Vorkehrungen gibt es, um Versorgungsengpässe in der Grundversorgung abfedern zu können?

Das LMBG ermöglicht eine Vielzahl an Lenkungsmaßnahmen für Lebensmittel, Trinkwasser, Saat- und Pflanzgut, Futtermittel, Pflanzenschutzmittel und Düngemittel. Die Lenkungsmaßnahmen können geringfügige Eingriffe sein, wie Verpflichtungen zu Meldungen über Waren oder verschiedene Anordnungen zur Produktion (wie z. B. Verbot des Verfütterns von Brotgetreide). Die Abgabe von bestimmten Lebensmitteln bloß gegen Vorlage von Bezugscheinen als schwerwiegende Lenkungsmaßnahme, kann im Fall von Engpässen auch nur gewisse Warenkategorien betreffen.

Welche Maßnahmen wurden und werden im Lebensmittelsektor getroffen, um zusätzliche Schäden (Ausfälle in der Tierhaltung, Kühlgüter, Zerstörung von Einrichtungen wie Supermärkte) zu vermindern?

Die Großversorger des Lebensmittelhandels sind kritischen Infrastrukturen und werden daher im Rahmen des Österreichischen Programms zum Schutz kritischer Infrastrukturen (APCIP) beraten.

Diesbezüglich ist zwischen Urproduktion, Verarbeitung in Gewerbe und Lebensmittelindustrie sowie dem Lebensmittelhandel zu unterscheiden. Die Ausfallsicherung liegt prinzipiell in der Verantwortung der Unternehmen.

Tierhaltende Betriebe ab bestimmten Bestandsgrößen und Direktvermarktungseinrichtungen sind aufgrund der gesetzlichen Vorgaben überwiegend mit Notstromversorgungseinrichtungen unterschiedlicher Dimensionen ausgestattet. Für Landwirtschaftsbetriebe stehen ein entsprechendes Informations- und Fachberatungsangebot (z. B. Landwirtschaftskammern, Österreichisches Kuratorium für Landtechnik und Landentwicklung) sowie Investitionsförderungen für Energieversorgungseinrichtungen (Hoftankstellen, Notstromaggregate, Stromspeicher, Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energie) zur Verfügung.

Welche konkreten Vorsorgemaßnahmen wurden bisher in Zusammenarbeit mit den großen Lebensmittelketten getroffen?

Die Großversorger des Lebensmittelhandels sind kritischen Infrastrukturen und werden daher im Rahmen des Österreichischen Programms zum Schutz kritischer Infrastrukturen (APCIP) beraten.

Im Falle von bevorstehenden oder eingetretenen Störungen in der Lebensmittelversorgungskette ist im Zuge der COVID-19-Pandemie ein Meldesystem für Basisdaten (z. B. über Lagerbestände, Personal- und Rohstoffverfügbarkeit, Nachfrageentwicklung) zwischen den Fachverbänden des Lebensmittelsektors, der WKO und der AMA sowie dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus eingerichtet worden, um geeignete Steuerungsmaßnahmen setzen zu können.

Die Stakeholder wurden in einschlägige Forschungs- und Entwicklungsprojekte eingebunden, um Versorgungsstörungen im Krisenfall mit Hilfe von digitalen Tools frühzeitig zu erkennen.

Welche konkreten Krisenkommunikationskonzepte gibt es für den Fall eines Blackouts, um die Lage möglichst lange zu deeskalieren?

Welche Maßnahmen werden den Gemeinden und dem Lebensmittelhandel empfohlen, um eine Zerstörung von Einrichtungen zu verhindern? Welche konkreten Vorkehrungen gibt es bereits?

Die Großversorger des Lebensmittelhandels sind kritischen Infrastrukturen und werden daher im Rahmen des Österreichischen Programms zum Schutz kritischer Infrastrukturen (APCIP) beraten.

Welche Vorbereitungsmaßnahmen wurden und werden getroffen, um gestrandete Menschen, insbesondere Pendler und Touristen zu versorgen?

Hinsichtlich des öffentlichen Verkehrs wäre zunächst auf das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und die Verantwortung der jeweiligen Verkehrsträger zu verweisen. Darüber hinaus obliegt die Versorgung von Menschen, die infolge eines Blackouts in eine Gefahr oder Notlage geraten, den Bundesländern. Der österreichische Katastrophenschutz verfügt über flächendeckende Strukturen und Versorgungsmöglichkeiten.

Das für Tourismus zuständige Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus steht in einem Kommunikationsprozess mit dem für das Energielenkungsgesetz zuständigen Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, um im Fall eines Blackouts rasch auf allfällige Gefahren oder Notsituationen für Touristinnen und Touristen reagieren zu können. Im Bedarfsfall wird auch mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Inneres Kontakt aufgenommen, um die notwendigen Maßnahmen zu setzen.

Speziell für Seilbahnanlagen gelten strenge Vorschriften. Bereits für die Baugenehmigung einer Seilbahnanlage muss dem Entwurf ein Sicherheitsbericht beigelegt und eine umfassende Sicherheitsanalyse durchgeführt werden

Welche konkreten Maßnahmen wurden getroffen, um Tourismusgebiete, insbesondere Skigebiete, zu sensibilisieren und zur Vorsorge anzuhalten.

Das für Tourismus zuständige Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus steht in einem Kommunikationsprozess mit dem für das Energielenkungsgesetz zuständigen Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, um im Fall eines Blackouts rasch auf allfällige Gefahren oder Notsituationen für Touristinnen und Touristen reagieren zu können. Im Bedarfsfall wird auch mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Inneres Kontakt aufgenommen, um die notwendigen Maßnahmen zu setzen.

Speziell für Seilbahnanlagen gelten strenge Vorschriften. Bereits für die Baugenehmigung einer Seilbahnanlage muss dem Entwurf ein Sicherheitsbericht beigelegt und eine umfassende Sicherheitsanalyse durchgeführt werden.

Konklusio

Ob die Antworten ausreichen, um sich beruhigt zurücklehnen zu können, oder ob man vielleicht doch dem Rat der profil-Redaktion folgen sollte, bleibt dem Leser/der Leserin überlassen.