Das BMVIT hat einen Entwurf des Telekommikationsgesetzes (TKG) veröffentlicht, welches das bisherige Amateurfunkgesetz  (AFG) mit einbeziehen und beinhalten soll (Begutachtungsfrist bis 31.7.2018).
Das Amateurfunkgesetz in der bestehenden Form sollte damit entfallen.

Leider sind in diesem Entwurf einige Verschlechterungen für den Amateurfunk in Österreich enthalten:

  • Schutz vor schädlichen Störungen nicht mehr gewährleistet
  • Lizenzen von Funkamateuren sollen auf 5 Jahre befristet werden
  • keinerlei Liberalisierung von Regelungen
  • Valorisierung der Gebühren

Die auch aus meiner Sicht positive und völlig unverzichtbare Aufgabe der Amateurfunker im Katastrophenschutz wird mit diesem Gesetzesentwurf wieder ausgehöhlt, da damit ein deutliches Absinken der Anzahl der Amateurfunkstellen verbunden sein wird. Der Dachverband er Funkamateure (ÖVSV) hat dazu ein Gutachten erstellt. Dieses Dokument wurde mit Unterstützung von Dr. Anton Ullmann, Dr. Markus Zorn, Ing. Manfred Mauler und Ing. Michael Zwingl erstellt.

Bereits 2014 wurde mit dem ÖVSV Dachverband eine Änderung des AFG besprochen. Diese Vorschläge hatten keine Vorteile gegenüber dem AFG von 1999. Es wurde der „Remote-Betrieb“ ins Spiel gebracht, der jedoch auch in der geltenden Version des AFG zulässig ist. Der ÖVSV hat diesbezüglich ein Rechtsgutachten1 erstellen lassen. Daher hat der ÖVSV den Vorschlag der OFB2 abgelehnt und das auch in einem Gespräch mit der OFB und dem Ministerium detailliert dargestellt.
Vom BMVIT wurde eine Änderung des Amateurfunkregulativs am 3. Juli 2018 zur Begutachtung publiziert. Die Analyse ergibt, dass die Regelungen des Amateurfunkdienstes laut Textierung im Begutachtungsverfahren in das TKG (Telekommunikationsgesetz) integriert wurden und das eigenständige Amateurfunkgesetz aufgelassen werden soll. Es sind alle Punkte, die wir 2014 bereits abgelehnt haben, wieder enthalten, und der ÖVSV wurde zu keiner Abstimmung vorab eingeladen.
Dieses Dokument soll Ihnen helfen, die geplanten Änderungen des Amateurfunkrechtes nachzuvollziehen und die negativen Veränderungen bewerten zu können.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Erläuterungen zu dem Entwurf nur Anmerkungen und keine rechtlich verpflichtenden Zusagen sind.
Bitte unterstützen Sie den Amateurfunkdienst und senden Sie eine Stellungnahme. Folgendes Musterschreiben wurde vom ÖVSV zur Verfügung gestellt.
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme bis 31. Juli 2018 über das Begutachtungsverfahren online. Stellungnahmen können sowohl von jedem/r Bürger/Bürgerin ab dem vollendeten 16. Lebensjahr als auch von Vertreterinne und Vertretern einer Organisation (z. B. Verein) eingebracht werden. Sie können auch einer bereits eingebrachten Stellungnahme zustimmen.
Für das Präsidium des ÖVSV Michael Kastelic OE1MCU Vizepräsident des ÖVSV

Update 190718 – Gesetzesänderung des AFG hat unabsehbare Folgen für den Zivilschutz

Quelle: www.pressetext.com

Die Gesetzesnovelle des österreichischen Amateurfunkgesetzes gefährdet die öffentliche Sicherheit im Katastrophenfall, vor allem im wahrscheinlichen Fall eines längeren Blackouts.

Öffentliche und private Kommunikation ist für unsere Gesellschaft überlebensnotwendig. Die immer sensibleren Netze und potentiellen Gefahren durch technische Gebrechen, Naturkatastrophen und subversive Angriffe erhöhen die Wahrscheinlichkeit eines großflächigen Blackouts. Binnen kürzester Zeit stehen dann keine Kommunikationsmittel zur Verfügung, mit der öffentliche Stellen die Ordnung aufrechterhalten können. Weitestgehend unbemerkt, aber leistungsstark, spannt sich über ganz Österreich das Kommunikationsnetz der Funkamateure. Errichtet und betrieben ausschließlich durch private Initiative und Gelder. Die Infrastruktur ist ähnlich dem Internet und vollkommen redundant aufgebaut und auch weitestgehend autark von öffentlicher Stromversorgung. Durch eine Vielzahl von international harmonisierten Frequenzen für den Amateurfunk ist nicht nur die nationale, sondern auch internationale Kommunikation möglich. Eine Kombination aus High- und Lowtechsystemen garantiert zusätzlich die hohe Stabilität der technischen Einrichtungen unter noch so widrigen Bedingungen. Die Funkamateure und deren nationale Vertretung der ÖVSV kooperieren mit Zivilschutz, Rettungsorganisationen, Suchhundestaffeln, dem Österreichischen Bundesheer und vielen anderen freiwilligen und staatlichen Organisationen.

Das Netz der Funkamateure kann und wird in einem Blackoutfall einen Großteil lokaler und nationaler Kommunikationsaufgaben abwickeln können. Dies wurde und wird bei vielen Ereignissen bereits bewiesen. Zu nennen sind an dieser Stelle die Unterstützung der Rettung der Jungen aus der Höhle in Thailand, das Erdbeben in Haiti, in Nepal oder auch der Tsunami 2004 – aber auch in unserer Nähe, bei der Hamburger Sturmflut, dem Eisregen in Slowenien, den Überschwemmungen im Kamptal oder der Lawinenkatastrophe in Galtür. Durch die geplante Gesetzesänderung soll diese Stütze stark beschnitten werden. Alle Funkamateure verlieren ihre Lizenz! Das eigenständige Durchführen von Not- & Katastrophenfunk, bisher Teil der Definition des Amateurfunkdienstes, soll gestrichen werden. Durch die Eingliederung des privaten und nicht kommerziellen Amateurfunkdienstes in das kommerzielle TKG sind die möglichen Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit Österreichs kaum absehbar.

Der Amateurfunk ist derzeit ein gesetzlich verankerter Funkdienst, der von Amateuren weltweit betrieben wird und wichtige gesellschaftliche Aufgaben in der Katastrophenhilfe, Zivilschutz und bei Ausfall von öffentlicher Infrastruktur erfüllt. Zusätzlich wurden und werden aufgrund privater Initiative auch in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen maßgebliche Entwicklungen erprobt, gelehrt und versucht, die den Einzug in die Industrie und in die private Telekommunikation gefunden haben. Der Wirtschaftsstandort Österreich zählt auf qualifizierte Nachrichtentechniker. Die moderne „Handywelt“, WLAN und andere moderne Telekommunikationstechnologien, die für die Aufrechterhaltung des heutigen Lebens notwendig sind, würde es ohne private Entwicklungen aus den Reihen ambitionierter Funkamateure wahrscheinlich so nicht geben, und dies bereits seit fast 100 Jahren in Österreich und weltweit.

Helfen Sie mit, diese wichtige privat betriebene Errungenschaft zu erhalten und geben Sie Ihre Unterstützung zu Ihrer eigenen zivilen Sicherheit hier an: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/ME/ME_00063/index.shtml

(Der) Amateurfunk ist ein technisch-experimenteller Funkdienst, der in Österreich durch das Amateurfunkgesetz, einen Bestandteil des Telekommunikationsrechtes, reglementiert ist. Weltweit genießen die Interessen von Funkamateuren aufgrund ihrer besonderen Leistungen im Hinblick auf technische Entwicklung und ihrer strukturellen Unterstützung in Not- und Katastrophenfällen den besonderen Schutz durch anerkanntes Völkerrecht der ITU. Informationen über den Amateurfunkdienst und die Leistungen von österreichischen Funkamateuren finden Sie auf der Homepage des österreichischen Versuchssenderverbandes unter: http://www.oevsv.at

Update 240718: Amateurfunkdienst steht vor einer Neuregulierung

Quelle: futurezone.at

Mitten im Sommer soll das Amateurfunkgesetz aufgelassen werden. Funkamateure warnen vor zahlreichen negativen Auswirkungen.

Viele Menschen glauben, dass es sich beim Amateurfunkdienst um eine Art „Hobbyfunk“ handelt. „Das ist ein Missverständnis. Es bedeutet nur, dass es sich um keinen kommerziellen Dienst handelt. Wir sind ein international geregelter Funkdienst mit Pflichten und Rechten“, erklärt Michael Zwingl aka „OE3MZC“, Präsident vom Dachverband der Funkamateure ÖVSV, im Gespräch mit der futurezone.
Das Netz der Funkamateure hilft im Not- und Katastrophenschutz und kann derzeit einen Großteil lokaler und nationaler Kommunikationsaufgaben abwickeln. Beispielsweise kann er bei einem kompletten Stromausfall, wenn die Handynetze etwa nach 30 Minuten ausfallen und nicht mehr verfügbar sind, noch kommunizieren.
Rasche Hilfe im Katastrophenfall
„Es sind gerade die Funkamateure, die in Not- und Katastrophenfällen schnell vor Ort sind und entsprechende Nachrichten weitergeben“ so Zwingl. Durch eine Vielzahl von international harmonisierten Frequenzen für den Amateurfunk ist nicht nur die nationale, sondern auch internationale Kommunikation möglich. Die Funkamateure kooperieren zudem mit Zivilschutz, Rettungsorganisationen, Suchhundestaffeln, dem Bundesheer und vielen anderen freiwilligen und staatlichen Organisationen.
Nun will das Infrastrukturministerium (BMVIT) das Amateurfunkgesetz auflassen und ins Telekommunikationsgesetz (TKG) integrieren. Die Begutachtungsfrist einer entsprechenden Gesetzesnovelle läuft noch bis 31. Juli. Hintergrund ist eine Verwaltungsvereinfachung. Mit der Integration in das TKG-Gesetz sind jedoch zahlreiche Änderungen geplant, die massive Auswirkungen auf den Amateurfunkdienst haben.
Auch der Katastrophenschutzexperte Herbert Saurugg, der sich mit IT-Sicherheit und Blackout beschäftigt, warnt: „Die aus meiner Sicht positive und völlig unverzichtbare Aufgabe der Funkamateure im Katastrophenschutz wird mit diesem Gesetzesentwurf ausgehöhlt, da damit ein deutliches Absinken der Anzahl der Amateurfunkstellen verbunden sein wird.“

Kommentar

Es ist äußerst ärgerlich, dass hier gerade eine sehr wichtige Rückfallebene im Fall eines weitreichenden Infrastrukturausfalls beschnitten werden soll. Der Nutzen dieser geplanten Gesetzesänderung ist nicht absehbar, der Schaden aber sehr wohl. Jeder Leser/Leserin sollte nach Möglichkeit das Recht zur Stellungnahme nutzen!

Update 300718: Stellungnahme Herbert Saurugg

Eingereicht am 30.07.18. (GZ: 455/SN-63/ME)

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der im Betreff angeführten Änderung des TKG 2003 soll u.a. das Amateurfunkgesetz in das TKG 2003 integriert werden und dabei für den Amateurfunkdienst maßgebliche Regelungen geändert werden. Als Experte für die Vorbereitung auf den Ausfall lebenswichtiger Infrastrukturen beschäftige ich mich mit Szenarien, wo es zu einem Ausfall der gewohnten Infrastrukturen und damit Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern kommen könnte. Das zentrale Szenario ist dabei ein europaweiter Strom- und Infrastrukturausfall („Blackout“ – /strom-blackout), was ich aufgrund der aktuellen Entwicklungen binnen der nächsten fünf Jahre für sehr realistisch halte. Die staatliche Risikoanalyse der Schweiz erwartet ein solches Ereignis statistisch alle 30 Jahre (/2015/blog/stromversorgung/blackout-ist-groesstes-risiko-in-der-schweiz). Das letzte länderübergreifende Ereignis ist 42 Jahre her. Auch der deutsche Innenminister sprach 2016 vom wahrscheinlichsten Großkatastrophenereignis (/2016/blog/stromversorgung/blackout-die-wahrscheinlichste-katastrophe).
Besonders gravierend wirkt sich nach einem solchen Ereignis der Ausfall der Telekommunikationsversorgung aus. Hierbei ist zu erwarten, dass es nach dem Stromausfall zumindest noch mehrere Tage dauern wird, bis diese wieder ausreichend hochgefahren werden kann. Erfahrungen aus lokalen Ereignissen zeigen, dass im Infrastrukturbereich (24/7) bis zu 30 Prozent an Hardwareschäden (speziell Netzteile) auftreten können, was bei einem großflächigen Ereignis katastrophale Auswirkungen auf den Wiederanlauf hätte. Ohne Telekommunikationsversorgung gibt es auch keine Produktion, Logistik oder Treibstoffversorgung und damit auch keine Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern.
Die einzige wirkliche Rückfallebene stellt der Amateurfunkdienst dar, der auch speziell auf solche Situationen vorbereitet ist und wie unzählige Beispiele zeigen, auch dann noch funktioniert, wenn nichts mehr funktioniert oder andere Notstrukturen erst hochgefahren werden müssen. Egal ob beim aktuellen Höhlenunglück in Thailand, bei der Eiskatastrophe in Slowenien 2014 oder nach der Lawinenkatastrophe in Galtür. Es wäre daher äußerst kontraproduktiv, wenn durch die Abschaffung des Amateurfunkgesetzes diese wirklich wichtige Rückfallebene geschwächt werden würde, so wie das aufgrund der Stellungnahme des ÖVSV zu erwarten ist.
Das KIRAS-Sicherheitsforschungsprojekt Energiezelle F (/energiezellensystem/energiezelle-f) befasst sich mit der Krisenprävention und -bewältigung nach einem Blackout in einer Kleinstadt. Dazu haben wir auch die örtlichen Funkamateure eingeladen, sich einzubringen. Diese haben sich kurzfristig bereit erklärt, mit ihrem Know-how und Equipment ein Notfunksystem für die Stadt Feldbach aufzubauen. Dazu wurde bereits eigenständig und erfolgreich eine Übung und ein Funktionstest durchgeführt. Dies in der Freizeit und auf eigene Kosten. Für das Gemeinwohl.
Eine grundsätzlich zu begrüßende Verwaltungsvereinfachung könnte hier daher leicht zu unabsehbaren Nebenwirkungen führen, die nicht zur Sicherheit und zum Wohle der österreichischen Bevölkerung beitragen. So lange alles funktioniert, fällt das auch niemanden wirklich auf. Nur in der Krise ist es zu spät, wie gerade die aktuellen Waldbrände in Schweden oder Griechenland zeigen, wo sich ein leichtfertiger Umgang mit Krisenreaktionskräften nun rächt. Strukturen zu zerschlagen ist wesentlich einfacher, als neue und vor allem funktionierende wieder aufzubauen. Noch dazu, wo die bestehenden keine Mehrkosten verursachen bzw. auf das unverzichtbare Ehrenamt aufbauen.
Ich ersuche daher um eine umsichtige Prüfung der vom ÖVSV vorgebrachten Einwände, insbesondere ob der erwartbare Nutzen der Gesetzesänderung wirklich überwiegt und die potenziellen Nebenwirkungen ausreichend berücksichtigt wurden. Der Amateurfunkdienst ist eine wichtige Stütze für das Staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM). Es geht daher weit mehr als nur um ein paar Formaländerungen.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Saurugg, MSc
Experte für die Vorbereitung auf den Ausfall lebenswichtiger Infrastrukturen