Letzte Aktualisierung am 03. April 2018.

Das die Wasserversorgung bei einem Blackout ausfallen kann, war mir bekannt. Dass es aber eine bisher kaum beachtete Sollbruchstelle in dieser sehr wichtigen Lebensader gibt, ist mir erst seit einer Woche bekannt. Der Tiroler Wassermeister, Fa. WERT – Walter Beranek, machte mich nach meinem Vortrages beim Emergency Communication Austria (EMCOM)-Meeting darauf aufmerksam. Was im Normalfall sinnvoll und notwendig ist, könnte bei einem Blackout zu dramatischen Folgen für Menschen und Tiere führen. Daher herzlichen Dank für diesen wichtigen Input und dem nachfolgendem Beitrag! Sollten auch Ihnen Schwachstellen welcher Art und wo auch immer bekannt sein, dann lassen Sie es mich bitte wissen. Ich denke, es ist wichtig, dass wir darüber reden und derartiges Wissen weiter verbreiten. Sprechen auch Sie Ihren Wasserversorger/Bürgermeister auf diese Problematik an! Es geht im Ernstfall um Ihre eigene Wasserversorgung!

Hintergrund

In jedem Wasser (auch im saubersten, gesunden Trinkwasser) kommen unterschiedliche Keime vor, welche aber nicht schädlich sind. Das Wasser wird durch UV-Desinfektionsanlagen desinfiziert  (ultraviolettes Licht zur Desinfektion) und damit einer Infektion vorgebeugt. In Wasserversorgungsanlagen besteht daher die größte Gefahr durch den Ausfall der Spannungsversorgung (USV–Versorgung ist so gut wie nirgends vorhanden). Bei Stromausfall wird sofort die Zulaufklappe geschlossen und die Verwurfklappe geöffnet, die Befüllung des Hochbehälters wird unterbrochen. Die Klappen (oder Ventile) arbeiten entweder durch Luftdruck, angesteuert mittels Magnetventilen, oder sind reine Magnetventile, oder es handelt sich um Klappen mit notstromversorgtem Elektroantrieb.

Folgen

Die Versorgung ist daher nur mehr auf das in diesem Moment im Behälter vorhandene Wasser gestützt. Der Behälter entleert sich zur Gänze, Luft kommt in das Rohrnetz, die Wasserversorgung bricht zusammen. Je länger der Stromausfall dauert, desto größer wird die Gefahr einer Verkeimung der jeweiligen Netzabschnitte (langwierige chemische Desinfektion erforderlich).

Das führt weiters zu:

  • Prekären bis lebensbedrohlichen Situationen In Krankenhäusern, Altenheimen, aber auch in Produktionsbetrieben
  • Schäden im Rohrleitungsnetz und an Aggregaten (Filter und Druckreduzierungen können durch gelöste Ablagerungen verstopfen)
  • Erschwerte Brandbekämpfung
  • Schäden für den Tourismus (schwindende Auslastung, schwer zu reparierender Imageschaden)
  • Suchen von „Schuldigen“ („Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht kann zu persönlicher Haftung führen“)
  • Nachweispflicht, jede technisch mögliche Vorsorge getroffen zu haben

Nach Wiederkehr der Stromversorgung starten die Anlagen wieder selbständig, die Klappen fahren nach der Aufwärmzeit und Erreichen der festgesetzten Bestrahlungsintensität wieder in die Normalstellung, nun wird der Hochbehälter wieder befüllt.

Maßnahmen

Als Schutz gegen Abschalten bei Stromausfall ist der Einbau einer USV in solchen Fällen sinnvoll, wo der überwiegende Wasserbedarf mittels einer UV-Anlage desinfiziert werden muss. Der erforderliche Strombedarf hängt von der Leistungsfähigkeit der UV-Anlage ab. Diese wird bestimmt durch:

  • den erforderlichen Durchfluß in l/s (und damit der Anzahl der Strahler)
  • der Qualität des zur Verfügung stehenden Wassers

Erfahrungsgemäß sind die Entscheidungsträger leider äußerst selten für diese Problematik aufgeschlossen, es tritt dieser Fall „ja eh so gut wie nie“ auf, und dann auch „nicht lange“.

Die Verantwortlichen sind gut beraten die nötigen Maßnahmen zu treffen und die Anlagen derart auszustatten bzw. nachzurüsten. Bei nachgewiesener Schädigung der Bevölkerung sind derartige Maßnahmen nur dann nicht strafbar, wenn die Verbraucher durch geeignete Maßnahmen informiert wurden, dass es sich nun nicht mehr um einwandfreies Trinkwasser handelt. Dieses Nutzwasser muss dann für den menschlichen Genuss mindestens drei Minuten lang abgekocht werden. ABER: wie denn abkochen, wenn kein Strom vorhanden ist?

Sonstige Hinweise

Einer meiner Kunden (Gemeinde) war gezwungen eine USV zu installieren, da hier beim Ausfall der Anlage (auch geplantem) der rel. kleine Zwischenbehälter schnell entleert wird und Luft in die über 4 km lange Leitung zum Hochbehälter eingesaugt wird. Das Wiederbefüllen dauert durch die nicht optimale Leitungsführung und Lufteinschlüsse dann oftmals einen halben Tag und mehr. Der Wasserstand im Hochbehälter sinkt dann besorgniserregend ab. Seit dem Einbau einer USV kam es zu keinem solchen Problem mehr, sie liefert bis zu vier Stunden Strom für die UV-Anlage. Zusätzlich wurde hier noch eine Einspeise-Möglichkeit für ein Notstrom-Aggregat errichtet. Die normale Stromzufuhr zur USV ist steckbar ausgeführt und kann im Notfall vom  Stromaggregat übernommen werden.

Weitere Probleme bereiten Tiefbrunnen, wenn durch sie das ganze oder der größte Teil des Wasserdargebotes zur Versorgung der Bevölkerung herangezogen werden muss. Hier ist eine Noteinspeisung für ein Stromaggregat dringendst anzuraten, zumal auch das größte Behältervolumen mit der Zeit des Stromausfalles entleert wird.

Auf die elektrotechnischen Ausführungen und Vorschriften beim Einsatz von Stromaggregaten ist zu achten. Phasenlage, Spannung  und Frequenz müssen dauernd automatisch überwacht werden, um bei Über- oder Unterschreitung die angeschlossenen Verbraucher sofort zu trennen. Dass das Aggregat die angeschlossenen Verbraucher auch leistungsfähig versorgen können muss, ist frühzeitig zu beachten, da Tiefbrunnenpumpen teilweise einen sehr hohen Leistungsbedarf bzw. Anlaufstrom haben.

Auf Abwasserpumpwerke wird hier nicht eingegangen, prinzipiell haben sie ähnliche Anforderungen.

Grundsätzlich sind die Erfordernisse von erfahrener, kompetenter Stelle zu erheben, damit jedwede Möglichkeit der Aufrechterhaltung der Wasserversorgung mit Quell- oder Tiefbrunnenwasser erreicht werden kann.

Stellungnahme Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach

Der FA Wassergüte der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach verweist auf ÖVGW Richtlinie W 107, Kapitel 5.1 Bauliche Anforderungen:
Nach der Desinfektionsanlage sollte ein Behälter vorgesehen werden, um im Fall einer Unterbrechung der Desinfektion (z. B. Störung) und Ausleitung (Verwurf des Rohwassers) die Versorgung temporär aufrechtzuerhalten.
Grundsätzlich soll bei einem zwingend erforderlichen Betrieb von Desinfektionsanlagen keine Umgehung der Desinfektionsanlage ermöglicht werden, da eine laufende Desinfektionsmaßnahme für das Erreichen der einwandfreien Trinkwasserqualität erforderlich ist. Sollte eine Umgehungsmöglichkeit für einen Notbetrieb der Wasserversorgungsanlage unentbehrlich sein, so muss zumindest bei laufendem Betrieb der Desinfektionsanlage die Umgehungsmöglichkeit baulich vom Netz getrennt sein (z. B. ausgebautes Passstück etc.).
Sollte es notwendig sein, die Umgehungsleitung in Betrieb zu nehmen und nicht desinfiziertes Wasser ins Verteilungsnetz einzuspeisen, ist damit zu rechnen, dass das Verteilungsnetz mikrobiologisch kontaminiert wird. Aus diesem Grund sind die Verbraucher und die Behörden auf geeignete Weise zu informieren und allfällige Maßnahmen zu setzen (siehe auch ÖVGW- Richtlinie W 55 und W 74).
Darüber hinaus wird auf alternative Stromquellen (Notstromaggregat) zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung im Fall Blackout hingewiesen.

Anmerkung Herbert Saurugg: Die wesentliche Frage ist, wie die tatsächliche Realität aussieht. So wurde auf meinen Hinweis hin erst kürzlich in einer nicht ganz so kleinen Stadt in Österreich festgestellt, dass es eine UV-Entkeimungsanlage gibt, die bisher nicht notstromversorgt wurde. Ohne dem Hinweis wäre man wahrscheinlich erst in der Katastrophe drauf gekommen. Daher gilt wie so oft, die Dinge kritisch zu hinterfragen.