Quelle: www.pv-magazine.de

Nach aktuellen Markterhebungen des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) sind in Deutschland bis Ende 2016 etwa 52.000 Photovoltaik-Speichersysteme in Deutschland installiert worden. Diese verfügten geschätzt über eine Gesamtkapazität von rund 300 Megawattstunden. Die Kostenreduktion von etwa 40 Prozent in den vergangenen drei Jahren hat nach Ansicht des Bundesverbands Solarwirtschaft maßgeblich zum Ausbau beigetragen. Bis Ende 2018 wird eine Verdopplung auf mehr als 100.000 Photovoltaik-Speichersysteme in Deutschland erwartet.

Kommentar

von Franz Hein

Die Energiewende kann nur mit einer ausreichenden, ausgewogenen und weitläufig verteilten Energiebevorratung gelingen. Damit kann zum einen eine Notversorgung sichergestellt werden. Zum anderen kann so auch für den Normalbetrieb die Pufferwirkung eine Bevorratung zur höheren Ausnutzung zufließender Sonnenenergie verwendet werden. Der bei Sonnenhöchststand auftretende maximale Zufluss kann so in einen Zeitbereich übertragen werden (= „gewälzt“) werden, in dem weniger Zufluss oder gar kein Zufluss mehr gegeben ist. Dafür ist aber nicht allein die Zahl der installierten Speichersysteme maßgebend. Es fehlen in der Meldung Angaben über die zu speichernde Energiemenge genauso wie die Angaben zur Einspeise- und zur Ausspeiseleistung.

Energiebevorratung zur Vorsorge

Falls die zu bevorratende Energiemenge nur für eine Notversorgung bei Ausfall des Netzes genutzt wird, ist der Zeitbereich wichtig, für den damit eine Notversorgung gesichert werden kann. Damit so etwas dann auch beim Verlust der eigenen Einbettung in das Gesamtsystem (z. B. aufgrund einer lokalen oder auch einer ausgedehnten Störung) genutzt werden kann, müssen jedoch auch Vorkehrungen getroffen worden sein. Die eigene Anlage (betrachtet als Energiezelle) muss dazu „inselnetzfähig“ sein, dass heißt, es muss so weit wie möglich automatisch ein Notbetriebszustand erreicht werden. Das Ganze wäre dann so etwas wie eine USV-Anlage für den Eigenverbrauch (USV = unterbrechungsfreie Stromversorgung). Damit wäre ein „Fangen im Eigenbedarf“ und so ein „Überleben“ trotz Blackout zumindest für einen Zeitraum möglich, der von der lokal bevorrateten Energiemenge und der Menge der in dieser Notbetriebsphase genutzten Energie abhängig ist. Den Grad der Absicherung bestimmt am besten jeder Energienutzer selbst.

Energiebevorratung zur besseren Nutzung

Nur auf eine höhere Ausnutzung im Normalbetrieb zu setzen, wäre zu kurz gedacht, obwohl ein solcher Betrieb sicherlich bei vielen im Vordergrund steht. Weil wir automatisch voraussetzen, dass zu jeder Zeit der Strom aus der Steckdose zur Verfügung steht und wir uns einen längeren Ausfall gar nicht mehr vorstellen können (und genaugenommen auch nicht wollen), ist unser Risikomanagement leider sehr schwach ausgeprägt. Das Vorhandensein eines ständig verfügbaren „Energie-Schlaraffen­landes“ sehen wir bereits als ein Gewohnheitsrecht an, weil die derzeitig noch so hohe Verfügbarkeit uns als Selbstverständlichkeit erscheint. Eine eigene Energiebevorratung würde uns den Wert der ständig verfügbaren Stromversorgung wieder bewusster machen. Damit wäre zudem ein Schritt in die bürgerschaftliche Selbstversorgung, auch mit einer Nachbarschaftshilfe und überhaupt ein eigenverantwortlicherer Umgang mit der Energieversorgung getan. Die Pufferwirkung könnte vielfältig genutzt werden. Dem können dann weitere Schritte folgen, die letztlich bei einem konsequenten Ausbau zu einer neuen Kulturstufe führen, in der wir den Verbrauch fossiler Energierohstoffe dann gänzlich einstellen können. Das wäre ferner auch für das Klima sicherlich sehr von Vorteil.

Energiebevorratung zur gemeinschaftsdienlichen Mitwirkung

Nur auf eine höhere Ausnutzung im Normalbetrieb zu setzen, wäre zu kurz gedacht, obwohl ein solcher Betrieb sicherlich bei vielen im Vordergrund steht. Weil wir automatisch voraussetzen, dass zu jeder Zeit der Strom aus der Steckdose zur Verfügung steht und wir uns einen längeren Ausfall gar nicht mehr vorstellen können (und genaugenommen auch nicht wollen), ist unser Risikomanagement leider sehr schwach ausgeprägt. Das Vorhandensein eines ständig verfügbaren „Energie-Schlaraffen­landes“ sehen wir bereits als ein Gewohnheitsrecht an, weil die derzeitig noch so hohe Verfügbarkeit uns als Selbstverständlichkeit erscheint. Eine eigene Energiebevorratung würde uns den Wert der ständig verfügbaren Stromversorgung wieder bewusster machen. Damit wäre zudem ein Schritt in die bürgerschaftliche Selbstversorgung, auch mit einer Nachbarschaftshilfe und überhaupt ein eigenverantwortlicherer Umgang mit der Energieversorgung getan. Die Pufferwirkung könnte vielfältig genutzt werden. Dem können dann weitere Schritte folgen, die letztlich bei einem konsequenten Ausbau zu einer neuen Kulturstufe führen, in der wir den Verbrauch fossiler Energierohstoffe dann gänzlich einstellen können. Das wäre ferner auch für das Klima sicherlich sehr von Vorteil.

Siehe auch den Beitrag notversorgungsfähige Energiezellen bzw. Newsletter #25.