Letzte Aktualisierung am 22. Juni 2016.

Walter Schiefer hat in seiner langjährigen Berufserfahrung als innovativer Geschäftsführer der Feistritzwerke-STEWEAG und Stadtwerke Gleisdorf einen Energie- und Informations Atlas erstellt, der sich auch dazu anbietet, als Basis für einen „digitalen Blackout-Katastrophenschutz-Atlas“ zu dienen.

Dabei geht es um die Dokumentation (Katastrophenschutzplan) der verfügbaren Ressourcen als auch möglicher Herausforderungen, die in einer Gemeinde bei und nach einem europaweiten Strom- und Infrastrukturausfall („Blackout“) auftreten könnten. Diese Dokumentation erfordert einen begleitenden, breiten Auseinandersetzungsprozess (siehe dazu die Leitfäden „Meine Gemeinde auf ein Blackout vorbereiten“ und „Mein Unternehmen auf ein Blackout vorbereiten“).

Der „digitalen Blackout-Katastrophenschutz-Atlas“  kann einen wichtigen Informationsvorsprung für die erwartbare Krise schaffen. Unvorbereitet werden Chaos und die erwartbaren Schäden, inklusive Personenschäden, um ein vielfaches höher ausfallen. Wollen wir es soweit kommen lassen?

Bisher gibt es kaum Gemeinden noch Bezirke, die sich wirklich umfassend mit diesem Szenario auseinandersetzen, was etwa auch die breite Einbindung der Bevölkerung in die Krisenvorsorge erfordern würde. Dies ist umso verwunderlicher, als dass es hier doch recht klare Rechtsgrundlagen gibt, wie etwa das steirische (wie auch die anderen) Landeskatastrophenschutzgesetz(e) (siehe auch BlackÖ.2):

§ 1 – Aufgabe des Katastrophenschutzes

(1) Aufgabe des Katastrophenschutzes ist die Abwehr und Bekämpfung von Katastrophen und das Ergreifen der dazu erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen.

(2) Eine Katastrophe im Sinne dieses Gesetzes ist ein Ereignis, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Abwehr oder Bekämpfung der Gefahr einen koordinierten Einsatz der zur Katastrophenhilfe verpflichteten Einrichtungen, insbesondere der Organisationen des Katastrophenschutzes, erfordert.

§ 2 – Behördenzuständigkeiten

(1) Der Katastrophenschutz obliegt – soweit im folgenden nichts anderes bestimmt wird – den Bezirksverwaltungsbehörden.

(2) Beschränken sich die drohenden oder bereits eingetretenen Auswirkungen einer Katastrophe auf ein Gemeindegebiet und kann die Katastrophe von der Gemeinde mit eigenen Mitteln wirksam bekämpft werden, obliegt der Katastrophenschutz dem Bürgermeister. (Anmerkung: Dieser Punkt ist wichtig, da bei einem Blackout keine Hilfe von Außen erwartet werden kann und somit die gesamte Verantwortung beim Bürgermeister verbleibt!)

(3) Erfassen die drohenden oder bereits eingetretenen Auswirkungen einer Katastrophe mehrere politische Bezirke oder kann der Katastrophenschutz von der Bezirksverwaltungsbehörde nicht mehr wirksam wahrgenommen werden, obliegt der Katastrophenschutz der Landesregierung.

§ 3 – Vorbereitende Maßnahmen

(1) Für das Land, für jeden politischen Bezirk und für jede Gemeinde sind Vorbereitungsmaßnahmen zur Abwehr und Bekämpfung von Katastrophen zu treffen. Die zuständigen Behörden haben insbesondere

1.

a) Katastrophenschutzpläne und

b) externe Notfallpläne für Betriebe oder Anlagen mit besonderem Gefahrenpotenzial (§ 8 Abs. 1) zu erstellen und fortzuschreiben,

2. die Katastropheneinsatzleitung zu regeln und diesbezüglich auf eine ausreichende Aus- und Fortbildung zu achten,

3. durch geeignete organisatorische Vorkehrungen die rasche Alarmierung der an der Gefahrenabwehr Beteiligten sicherzustellen und die für die Einsatzleitung notwendige Ausstattung bereitzuhalten,

4. in angemessenem Umfang Katastrophenschutzübungen unter Beteiligung der zur Mitwirkung im Katastrophenschutz Verpflichteten durchzuführen und

5. für eine psychosoziale Betreuung vorzusorgen.

(2) Die Landesregierung hat Richtlinien für eine einheitliche und zweckmäßige Umsetzung der Maßnahmen nach Abs. 1 zu erlassen. (Anmerkungen: Dieser Punkt ist in der Verordnung  über Vorbereitungsmaßnahmen zur Abwehr und Bekämpfung von Katastrophen, LGBl. 80/2000 umgestzt. Wesentlich für die Abwicklung der Katastrophe und der Vorbereitung der Verrechnungsgrundlagen ist die Richtlinie zur Abwicklung von Soforthilfe- und Folgemaßnahmen der Katastrophenschutzbehörde im Katastrophenfall. Es ist also sehr viel gesetzlich geregelt und die Einhaltung der Regelwerke im Einsatzfall ist empfehlenswert.)

Nachdem wir keine Juristen sind, möchten wir die Beurteilung, ob hier Handlungsbedarf besteht oder eine Verfehlung vorliegt, nicht wahrnehmen. Fakt ist jedoch, dass ein europaweiter Strom- und Infrastrukturausfall („Blackout“) ein sehr realistisches Szenario ist und daher ganz klar Krisenvorsorgemaßnahmen indiziert sind. Es handelt sich hier um kein Ereignis, wo noch die Möglichkeit besteht, dass eh die anderen betroffen sein werden, wie das etwa immer wieder bei der Hochwasser- oder Lawinenvorsorge zu beobachten ist. Ein Blackout trifft unverzüglich alle.

Digitaler Blackout Katastrophenschutz Atlas

Der „digitale Blackout-Katastrophenschutz-Atlas“ basiert auf einem geographischen Informationssystem (GIS), in welches alle notwendigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung einer Not-Infrastruktur mit Lage, Text und Bild eingetragen werden können. Diese Informationen könnten von Behörden, Gemeinden, Einsatzorganisationen, Infrastrukturbetreiber und Unternehmen auf einer digitalen Plattform genutzt werden. Der Online-Zugang ist immer und einfach möglich – außer beim Blackout selbst. Dafür sind die entsprechenden Informationen – wie im Gesetz vorgesehen (Verordnung …§1 (3)) – Offline vorzuhalten (Papier, Notebook, etc.). Der „digitale Blackout Katastrophenschutz-Atlas“ dient vorrangig zur Krisenvorsorge, kann jedoch, wenn er entsprechend geführt und verfügbar gehalten wird, auch ein sehr wichtiges Instrument in der Krisenbewältigung darstellen.

Weitere Vorteile:

  1. Alle Informationen müssen in einer Gemeinde nur einmal erstellt und eingetragen bzw. aktualisiert (Verordnung § 1 (2))  werden (Infrastruktur-Layer). Das bedeutet weniger Aufwand und somit entstehen geringere Kosten.
  2. Alle Nutzer haben immer den gleichen Informationsstand und die gleiche Sicht auf die aktuelle Lage.
  3. Regelmäßige Evaluierungen, Ergänzungen sind mit weniger Zeitaufwand möglich. Dazu ist vor allem ein hauptverantwortlicher Ansprechpartner erforderlich, der auch auf die Aktualität achtet.
  4. Durch die Vernetzung der örtlichen Infrastruktur-Experten bereits bei der Planung und Befüllung des „digitalen Blackout-Katastrophenschutz-Atlas“ ist auch ein Zusammenwirken im Fall eines Blackouts aber auch im Rahmen von regionalen Infrastrukturausfällen wesentlich besser und reibungsloser möglich.
  5. Durch den Gesamtprozess wird ein besseres Verständnis für die Zusammenhänge in der Gemeinde-Infrastruktur und Organisation geschaffen.
  6. Es entsteht die Basis für ein lokales „Energiezellensystem“ sowie für eine mögliche kommunale Rückfallebene / Notstromversorgung.
  7. Die Inhalte sind wesentliche Unterlagen für die Vorbereitung der gesetzlich vorgeschriebenen Übungen der Katastrophenschutzorganisationen, können aber auch sehr gut für Planungsarbeiten beim Ausbau der Infrastruktur der Gemeinde eingesetzt werden (was ist Vorhanden? Was wird benötigt?)

Der „digitale Blackout-Katastrophenschutz-Atlas“ hat eine einheitliche Struktur auf Basis eines etablierten geographischen Informationssystems. Die örtlichen Infrastrukturbedingungen sind jedoch in jeder Gemeinde unterschiedlich und müssen individuell angepasst werden. Ein wesentliches Merkmal ist aber, dass die Icons und die gesamte Gestaltung einheitlich für alle Benutzer jederzeit ohne zusätzliche Einschulung zur Verfügung steht.

Aufbau des digitalen Blackout Katastrophenschutz Atlas

DBKA

 

Dieser Beitrag soll einen Gedankenanstoß zum Thema Krisenvorsorge in den Gemeinden liefern bzw. ist auch eine weiterführende Diskussion erwünscht, vor allem, was für Erfahrungen und praktische Beispiele es schon so gibt. Nehmen Sie daher gerne mit uns Verbindung auf und teilen Sie mit uns Ihr Wissen und Know-how! Stellen Sie auch gerne (kritische) Fragen. Natürlich können die Informationen im „digitalen Blackout-Katastrophenschutz-Atlas“ auch für viele andere Ereignisse nützlich sein, so wie generell gilt, wenn man sich mit einem möglichen Blackout auseinandergesetzt und vorbereitet hat, dann kann man viele andere mögliche Szenarien ebenfalls besser bewältigen. Bis hin, dass auch Alltagsthemen leichter und effizienter bewältigbar werden.