Quelle: www.kommunikation.steiermark.at

Graz (14. Dezember 2018).- Was tun, wenn es zu einem großflächigen Stromausfall – zu einem sogenannten Blackout – kommt? Wie können wir heute vorsorgen, um die Steiermark, die steirischen Städte und Gemeinden und die steirische Bevölkerung vor den Folgen eines Blackouts zu schützen? Wie können die wichtige Infrastruktur und die Sicherheitsnetze im Fall der Fälle aufrechterhalten werden? Da unsere digitale Gesellschaft von einer gesicherten Stromversorgung abhängt, werden diese Fragen wichtiger denn je.

Der steirische Landeshauptmann-Stv. Michael Schickhofer beauftragt daher einen Blackout-Plan, um die Steiermark und die Steirerinnen und Steirer im Falle eines großflächigen Stromausfalls bestmöglich schützen zu können: „Die Steiermark ist ein Land der Hochtechnologie und der Industrie. Eine gesicherte Stromversorgung wäre auch aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken: Von der Heizung über das Warmwasser bis zum Fernsehen und Smartphone – ohne gesicherte Stromversorgung geht nichts. Auch die Wasserversorgung, die Kanalisation und vieles mehr hängt an einem sicheren Stromnetz“, so der für die Sicherheit zuständige Landeshauptmann-Stv., der weiter betont: „Die Steiermark muss auf den Fall der Fälle vorbereitet sein. Wenn ein großflächiger Stromausfall eintritt, muss die Versorgung der Steirerinnen und Steirer und die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastruktur gewährleistet sein, bis der Strom wieder an ist. Daher beauftrage ich den Blackout-Plan Steiermark, um die Versorgung der Bevölkerung zu sichern, wenn das Stromnetz ausfallen sollte. Die öffentliche Sicherheit im Land muss immer gewährleistet sein, auch wenn der Strom einmal eine Zeit lang weg ist“, stellt Schickhofer klar.

Die Städte und Gemeinden und die Aufrechterhaltung der kommunalen Infrastruktur wie Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Wärmeversorgung spielen dabei eine besonders wichtige Rolle. In Bezug auf ein mögliches Blackoutszenario wird für alle steirischen Städte und Gemeinden ein Leitfaden erstellt, damit sich alle Beteiligten auf flächendeckende Stromausfälle bestmöglich vorbereiten und vorsorgen können. Mit der operativen Ausarbeitung des Blackout-Plans für die Städte und Gemeinden wird der steirische Zivilschutzverband beauftragt.

Kommentar

Beim Pressetext gibt es noch Verbesserungspotenzial, aber viel wichtiger ist, dass diese Initiative gestartet wurde und nun auch die Bevölkerung und die Gemeinden konkret angesprochen werden! Es freut mich natürlich auch, dass ich als Experte bei den Ausarbeitungen eingebunden werde.Mögen auch andere Bundesländer dem Beispiel der Steiermark folgen!

 

Update 19.12.18: Blackout-Vorsorge in der Steiermark

Schriftliche Anfrage(n) an die Landesregierung oder eines ihrer Mitglieder (§ 66 GeoLT), EZ/OZ: 2761/1, 2761/2, 2762/1, 2762/2

Relevante Antworten durch Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer

Relevante Antworten durch Landeshauptmann-Stv. Mag. Michael Schickhofer

1. Sind Ihrer fachlichen Ansicht nach Szenarien eines (über)regionalen Netzausfalles (Blackout) vom Aufgabenbereich des Landes Steiermark im Bereich des Katastrophenschutzes mitumfasst?

2. Falls nein, wie ist die Zuständigkeit bei Blackout-Szenarien geschäftsordnungsgemäß geregelt?

Die Fragen 1 und 2 fallen nach der Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung in die Zuständigkeit des für Angelegenheiten des Katastrophenschutzes verantwortlichen Mitgliedes der Landesregierung.

Ein Blackout per se ist nicht als Katastrophe im Sinne des Katastrophenschutz-gesetzes zu definieren, wohl aber können die Auswirkungen eines solchen Ereignisses mit zunehmendem Andauern Folgewirkungen erzeugen, die die Fest-stellung einer Katastrophe rechtfertigen würden. Damit kann die Bewältigung eines lang andauernden Blackout-Szenarios ebenso in die Zuständigkeit des Katastrophenschutzes fallen, wie beispielsweise die Bewältigung eines Hochwasser-Szenarios, eines Sturm-Szenarios oder eines Erdbeben-Szenarios.

Klar abgegrenzt muss diese Zuständigkeit für den Katastrophenfall aber von der Zuständigkeit für die Blackout-Prävention werden. Versteht man darunter nämlich die Vermeidung von Stromausfallsszenarien, fällt dies in die Zuständigkeit des Bundes, der zu diesem Zweck mit dem „Energielenkungsgesetz 2012“ und dem „Versor-gungssicherungsgesetz 1992“ entsprechende Rechtsgrundlagen geschaffen hat.

Das Land Steiermark ist an der Energie Steiermark AG beteiligt, die alle erforderlichen, bzw. technisch und wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen getroffen hat, um im Falle einer Unterbrechung eine Wiederherstellung der Versorgung mit hoher Verlässlichkeit innerhalb kurzer Zeit bewerkstelligen zu können.

5. Sind Ihnen Gemeinden bekannt, die BZ-Mittel zum Zweck der Blackout-Prävention oder artverwandter Projekte beantragt haben?

6. Falls ja, wie stellen sich diese Projekte konkret dar?

Die sichere Versorgung mit Strom spielt in den Gemeinden als autonome Gebietskörperschaft eine wichtige Rolle. Ereignisse wie Unwetter, technische Fehler, und andere Blackout-Szenarien können die Stromversorgung in einer Gemeinde schwer beeinträchtigen oder sogar lahmlegen und damit die kommunale Daseinsvorsorge oder den örtlichen Katastropheneinsatz gefährden.

Es ist den anfragenden Abgeordneten sicher bekannt, dass der Bürgermeister einer Gemeinde ex lege für den örtlichen Katastrophenschutz bzw. für die Vorbereitungsmaßnahmen zuständig ist und die örtliche Katastrophen- sowie Sicherheitspolizei in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden fällt. Diese Aufgaben sind von den Gemeinden somit eigenverantwortlich und autonom wahrzunehmen.

Es ist daher aus der Sicht des Landes zu begrüßen, wenn Gemeinden in Wahrnehmung ihrer Zuständigkeit Vorsorge für örtliche Katastrophenfälle treffen, Blackout-Alarmpläne und Ratgeber erstellen, mit Hilfe einer klimafreundlichen Technologie über eine blackout-resistente dezentrale Photovoltaik-Stromgewinnungs- und speicheranlage die Not-Stromversorgung gewährleisten wollen und somit auch Projekte in Richtung Energieautarkie forcieren. Die Befassung mit diesem Thema in den Gemeinden dient darüber hinaus der öffentlichen Bewusstmachung der Folgen eines Stromausfalles und die damit verbundene Anregung für jedermann, selbst Vorsorge zu treffen.

Die betroffene Gemeinde kann mit diesen Maßnahmen bei einem Blackout-Fall konkrete Alarm- und Ablaufpläne für einen Stromausfall sofort abrufen und hat Strominseln zur Verfügung, die auch mit Hilfe der Sonnenenergie bzw. des Energiespeichers den für die Bevölkerung unbedingt notwendigen Betrieb bei Wasser, Abwasser, medizinischer Not-Versorgung, Feuerwehr, Gemeindeamt (Einsatzzentrale) etc. aufrechterhalten kann.

Das Vorhandensein von Alarmplänen für den Stromnotfall und von dezentralen, davon vielen autonom funktionierenden Stromversorgungsanlagen in den steirischen Gemeinden sind meines Erachtens als gute örtliche Vorbereitungsmaßnahme nach dem Katastrophenschutzgesetz zu verstehen, um Stromausfälle in Gemeinden besser zu verkraften und damit der Bevölkerung mehr Schutz und Sicherheit in Extremsituationen zu gewähren.

Die Unterstützung dieser Präventionsmaßnahme für die Planung und Umsetzung der Blackout-Vorsorge gegen Folgen eines örtlichen oder regionalen Katastrophenfalles aus Bedarfszuweisungsmitteln ist aus meiner Sicht jedenfalls gerechtfertigt.

10. Gibt es Ihrerseits oder von Seiten Ihres Ressorts koordinierte Zusammenarbeit mit solcherart privaten Dienstleistern?

11. Falls ja, wie stellt sich diese Zusammenarbeit konkret dar?

Das Land Steiermark beteiligt sich an dem KIRAS-Projekt „Energiezelle F – Regionales Energiezellen- und Krisenvorsorgekonzept“ bei dem eine Reihe privater Dienstleister eingebunden sind. Ziel dieses Projektes ist es, konkrete Maßnahmen dafür zu treffen, um den Großraum Feldbach für den Fall eines Blackouts resilient zu machen. Die Zusammenarbeit stellt sich konkret so dar, dass seitens der FAKS grundlegendes Fachwissen und Problembewusstsein, von den privaten Firmen in erster Linie technisches und planerisches Wissen eingebracht wird. Das Projektergebnis soll auch anderen Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.

12. Ist die Steiermark Ihrer fachlichen Einschätzung nach ausreichend auf Blackout-Szenarien vorbereitet?

13. Falls nein, wo sehen Sie aus fachlicher Sicht Verbesserungsbedarf?

Zur Bewältigung dieser Herausforderung werden europaweit zwei Strategien verfolgt:
Zum einen werden durchaus beachtliche Investitionsanstrengungen unternommen, um die Netze zu erneuern und teilweise unter die Erde zu verlegen. Außerdem sollen zusätzliche Pufferkraftwerke bei starken Stromschwankungen, die bei intensiver Nutzung von Sonnen- und Windenergie auftreten können, für den notwendigen Ausgleich sorgen. In der Steiermark ist das Gaskraftwerk in Mellach ein gutes Beispiel dafür. Last but not least wird vermehrt in die Schwarzstartfähigkeit investiert, um den Netzwiederaufbau nach einem Blackout rascher vollziehen zu können. Neben diesen präventiven Maßnahmen, die alle nicht durch die mit dem Katastrophenschutz betrauten Behörden beeinflusst werden können, ist es aber auch möglich, sich vor allem auf kommunaler Ebene auf ein allfälliges Blackout-Szenario und seine Auswirkungen besser vorzubereiten. Zu diesem Zweck wird in enger Zusammenarbeit zwischen dem Zivilschutzverband Steiermark und der FAKS gerade an einem Leitfaden für Gemeinden gearbeitet, der als Orientierungshilfe für eine qualitätsvolle Vorbereitung auf derartige Ereignisse dienen soll.

Zahlreiche steirische Gemeinden haben sich bereits sehr intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt und maßgeschneiderte Konzepte für ihren eigenen Bedarf entwickelt. Entscheidend wird aber auch sein, dass jede einzelne Bürgerin und jeder einzelne Bürger selbst besser auf ein mögliches Blackout-Szenario vorbereitet ist. Zu diesem Zweck organisiert der Zivilschutzverband Steiermark laufend Informationsveranstaltungen in allen steirischen Gemeinden zum Thema Blackout. Allein im heurigen Jahr wurden bereits über 100 derartige Veranstaltungen durchgeführt.

14. Sehen Sie aus fachlicher Sicht einen Vorteil darin, dass sich Gemeinden individuell mit Belangen der Blackout-Prävention beschäftigen?

15. Falls ja, welche sind diese?

Ja. Ich darf auf meine ausführliche Antwort zur Frage 6 und auf die Zuständigkeit der Gemeinden für den örtlichen Katastrophenschutz verweisen.

Da die Bezirksverwaltungsbehörden bzw. die Landesregierung für den überörtlichen Katastrophenschutz verantwortlich sind und den Gemeinden, wie zu Frage 6) ausgeführt, der örtliche Katastrophenschutz obliegt, gibt es hier keinen Widerspruch und sind Strategien im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten erforderlich.