Quelle: Bachelorarbeit Elmar JÄGER (Zusammenfassung), September 2017

Kurzfassung

Kontext und Fragestellung

Aufgrund der immer zahlreicher werdenden Bedrohungen wie Terrorismus, Cyberattacken, etc. sowie der wachsenden Komplexität des Stromnetzes und dessen Komponenten wie dem europaweiten Stromhandel und -austausch, der Energiewende hin zum Ökostrom und dem steigenden Stromverbrauch ist ein Szenario eines längerfristigen Stromausfalls, der ganz Österreich oder Teile Europas betrifft, als absolut realistisch einzuschätzen.

Daher beschäftigte sich diese Forschungsarbeit mit den Auswirkungen eines 72-stündigen Stromausfalls auf den österreichischen Lebensmitteleinzelhandel und beleuchtete, wie gut diese Branche auf ein solches Ereignis vorbereitet ist. Dazu wurden der österreichische Lebensmitteleinzelhandel und dessen Prozesse, Abläufe und Organisation analysiert, um die vielseitigen Auswirkungen im Falle eines Blackouts abzuleiten.

Ziele der Arbeit

Ziel dieser Forschungsarbeit war es, die daraus gewonnenen Erkenntnisse und möglichen Entwicklungen den Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Somit kommt es zu einer Sensibilisierung der Unternehmen, die im besten Fall Präventivmaßnahmen ergreifen, um auf ein solches Szenario vorbereitet zu sein. Des Weiteren kann die Bevölkerung zur Bevorratung von Lebensmitteln und anderen lebensnotwendigen Gütern sensibilisiert werden. Bereiten sich beide Gruppen, Bevölkerung und Wirtschaft, auf ein solches Szenario vor, dient dies nicht nur der persönlichen Sicherheit der Menschen, sondern auch der Gesamtwirtschaft.

Ergebnisse

Durch die Expertinnen- und Experteninterviews konnten die Grafiken zur Entwicklung eines Blackouts in den Filialen und in der Verwaltung/Lager zum größten Teil bestätigt und aufgrund neuer Erkenntnisse adaptiert werden. So kommt es grundsätzlich mit Eintritt des Blackouts in den Filialen als auch in der Verwaltung/den Lagern ohne jegliche Notstromversorgung zum absoluten Verlust der Geschäfts- und Betriebsfähigkeit. In den meisten Fällen der befragten Expertinnen und Experten verfügen Unternehmen über unterbrechungsfreie Stromversorgung, um ein gesichertes Herunterfahren der Systeme zu ermöglichen. Sind weitere Präventivmaßnahmen wie Notstromaggregate vorhanden, liegt die Geschäftsfähigkeit der Filialen bei rund 90 Prozent und die Betriebsfähigkeit in der Verwaltung und den Lagern bei zirka 40 Prozent aufgrund der eingeschränkten Umwelten wie Lieferanten, Kommunikationssysteme, Verkehrsinfrastruktur etc.

Ergebnisse und Interpretationen

Bereits die aufwändige Suche nach Expertinnen und Experten, die ihr Wissen über den LEH für ein Interview zur Verfügung stellen, hat deutlich gezeigt, dass das Thema Blackout ein sehr sensibles ist. Zusätzlich sind in vielen Unternehmen die Zuständigkeiten für ein solches Ereignis nicht klar definiert oder kommuniziert. So war es den meisten Unternehmen nicht möglich, für dieses Thema Expertinnen und Experten zur Verfügung zu stellen. Diese Absagen erfolgten sowohl von kleinen LEHUnternehmen als auch großen LEH-Konzernen.

Konnten Expertinnen und Experten davon überzeugt werden, ein Interview zu geben, wurde ihnen seitens Unternehmensleitung eine Aufzeichnung mittels Tonbandaufnahme untersagt bzw. wollten die Expertinnen und Experten diese persönlich nicht. So konnten nur zwei von fünf Gesprächen mittels Tonbandaufnahme festgehalten werden. Weiters wollten alle Expertinnen und Experten die Wahrung der Anonymität ihrer Person als auch ihres Unternehmens vertraglich festgehalten haben.

Anhand der guten Durchmischung der Expertinnen und Experten, die aus dem internen Bereich und dem Vertrieb stammen sowie auch aus unterschiedlich großen Unternehmen kommen, konnten interessante Eindrücke gewonnen werden.

Aus den geführten Interviews kann abgeleitet werden, dass größere Unternehmen grundsätzlich besser auf einen kurz- bis mittelfristigen regional beschränkten Stromausfall vorbereitet sind als kleinere regional oder überregional tätige LEHUnternehmen. Maßnahmen zur Weiterführung des Geschäftsbetriebes bei einem österreichweiten 72-stündigen Stromausfall sind in den meisten befragten Unternehmen nicht vorhanden. Weiters ist der Umfang der getroffenen Vorsorgemaßnahmen von der Größe der Filialen abhängig. Größere Filialen sind meist besser dafür ausgestattet als kleine, da die Unternehmen natürlich auch auf die Wirtschaftlichkeit jeder einzelnen Filiale achten.

Bei der Durchführung des Interviews war es für manche Experten schwierig, sich die Auswirkungen eines stromlosen Betriebes und die Auswirkungen auf die Umwelt wie Lieferanten, Bevölkerung, Mitarbeiter und auf die Infrastruktur wie Ampelsysteme und öffentliche Verkehrsmittel vorzustellen.

Anhand der Antworten der Expertinnen und Experten konnten die entwickelten Hypothesen bestätigt werden. So sehen die befragten Expertinnen und Experten Vorsorgemaßnahmen wie USV und Notstromaggregate sowie Notfallpläne und kommunikation als absolut sinnvoll. Weiters wurde durch die Expertinnen und Experten die während des Interviews präsentierte Grafik zur Entwicklung in den Filialen, der Verwaltung und den Lagern grundsätzlich bestätigt. Abänderungen und Anpassungen an die Praxis wurden vorgenommen und ergeben die im Folgenden angeführten Entwicklungen.

Entwicklung bei einem Blackout in der Filiale

 

Vor Eintritt des Blackouts kann von einer Geschäftsfähigkeit von 100 Prozent in allen Filialen ausgegangen werden. Tritt der Blackout ein, fällt die Geschäftsfähigkeit von Filialen ohne Notstromversorgung drastisch auf null Prozent ab. Im Fall einer vorhandenen USV ist es noch möglich, die letzten Kunden abzufertigen, der weitere Betrieb ist jedoch nicht möglich. Hierbei ist zusätzlich zu erwähnen, dass davon ausgegangen werden kann, dass nur wenige Supermarktfilialen (meist große Verbrauchermärkte) über eine Notstromversorgung mittels Aggregat verfügen. Die Geschäftsfähigkeit der Filialen mit Notstromaggregat ist mit Eintritt des Blackouts auf rund 90 Prozent anzusetzen, da alle wichtigen Systeme, die für die Weiterführung des Betriebes notwendig sind, über einen Anschluss an die Notstromversorgung verfügen. Minimal beeinträchtigt wird der Geschäftsbetrieb durch die schwächere Beleuchtung und den Wegfall der bargeldlosen Zahlungsfunktion an der Kasse. Diese minimal eingeschränkte Geschäftsfähigkeit ist so lange gewährleistet, solange Treibstoffressourcen vorhanden sind. Nachdem diese verbraucht sind, fällt die Geschäftsfähigkeit drastisch auf null Prozent ab.

Der finanzielle Schaden in den Filialen ohne Notstrom beläuft sich in den ersten sechs Stunden auf rund 30 Prozent, da in diesem Zeitraum die Ware in den Kühlregalen verdirbt und die vorhandenen Abkühlvorrichtungen nur für den Kühlbetrieb und nicht für den stromlosen Betrieb entwickelt worden sind. Weiters kann auch kein Umsatz wegen des fehlenden Geschäftsbetrieb erzielt werden. In den darauffolgenden sechs bis 18 Stunden wird Kühlware, die sich in den Kühllagern der Filialen befindet, verderben bzw. die gesetzliche Mindesttemperatur überschreiten. Dieser Zeitpunkt ist abhängig davon, wie viel Ware in diesem Kühllager aktuell gelagert wird und von der Anzahl der Öffnung des Lagers, um beispielsweise Waren aus den Kühlregalen in das Filial-Kühllager umzulagern. Sobald diese Ware verdorben ist, kann aufgrund des Warenausfalles und der Kontamination der Kühlvorrichtungen mit einem Schaden von rund 70 Prozent gerechnet werden.

Das Worst-Case-Szenario, mit dem ab 48 Stunden nach Eintritt eines Blackouts zu rechnen ist, wurde durch fast alle befragten Experten bestätigt und stellt aufgrund des damit verbundenen Vandalismus und Sachschadens einen hundertprozentigen finanziellen Schaden in der Filiale dar.

Nach Durchführung der Experteninterviews konnte die Grafik zur Entwicklung in Verwaltung und Lagern des LEH auf Basis der gesammelten Informationen wie folgt adaptiert werden:

Entwicklung Geschäftsfähigkeit und finanzielle Schäden bei einem Blackout in Verwaltung und Lagern

Mit Eintritt des Blackouts sinkt die Betriebsfähigkeit der Verwaltung und Lager des LEH, die über keine Notstromaggregate verfügen, drastisch auf null Prozent ab. Dazu ist zu erwähnen, dass laut befragter Experten die meisten Verwaltungen über eine USV verfügen, um den Betrieb geregelt herunterzufahren. Nur ein befragtes Unternehmen verfügt über eine Notstromversorgung in der Verwaltung für bis zu 72 Stunden. Allerdings ist hierbei die Betriebsfähigkeit bei nur zirka 40 Prozent anzusetzen, da die Ausführung der Prozesse der Wertschöpfungskette wie die Beschaffung von Waren oder Verteilung von Waren von der eingeschränkten Umwelt (Lieferanten können keine Ware zur Verfügung stellen, Transport von Waren in die Filialen ist wegen fehlender Ampelsysteme schwierig etc.) behindert wird. Nach dem Wegfall der Notstromversorgung aufgrund der Verknappung der Treibstoffressourcen fällt die Betriebsfähigkeit auf null Prozent ab.

Zur Entwicklung der finanziellen Schäden in der Verwaltung und den Lagern ohne Notstromaggregat sind in den ersten sechs Stunden rund 20 Prozent als realistisch anzusetzen, da manche Prozesse der Wertschöpfungskette nur eingeschränkt oder gar nicht ausgeführt werden können. In den darauffolgenden sechs bis 18 Stunden kommt es, je nach aktuellen Bedingungen, zu einem Temperaturanstieg in den Kühllagern und somit zum Überschreiten der gesetzlichen Mindesttemperatur. Somit sind mit bis zu 60 Prozent finanziellem Schaden aufgrund des Warenverlustes und der Kontamination der Kühlvorrichtungen zu rechnen.

Plünderungen stellen auch für Verwaltung und Lager das Worst-Case-Szenario dar.

Ausblick und künftiger Forschungsbedarf

Die Ergebnisse dieser Forschungsarbeit zeigen klar den Nachholbedarf der Gesetzgebung, der Unternehmen sowie der Bevölkerung, sich auf einen langandauernden Stromausfall vorzubereiten. Weiters ist der Gesetzgeber gefordert Maßnahmen zu setzen, die zur Sicherheit des Stromnetzes und der Sicherstellung der Stromversorgung beitragen und somit die Gefahr eines Stromausfalls minimieren.

Sowohl die Bundesregierung und hier insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, der im Falle eines solchen Szenarios für die Verordnung von Lenkungsmaßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln zuständig ist, als auch die LEH-Unternehmen, die die Versorgungspflicht erfüllen müssen, sind gefordert, präventiv Maßnahmen zu setzen, da im Falle eines Stromausfalls mit erheblichen Behinderungen in der Kommunikation, Logistik und Organisation gerechnet werden muss. Eine Sensibilisierung für solche Szenarien ist im Sinne der gesamten Bevölkerung, um Vorsorgemaßnahmen treffen zu können. Dies kann durch den Gesetzgeber erfolgen oder beispielsweise im Zuge der Umsetzung der Präventivmaßnahmen der Unternehmen durch Einbezug der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.