Letzte Aktualisierung am 01. August 2021.
Der Bundesrechnungshof ist folgenden Fragen nachgegangen:
- Was hat das BMWi unternommen, um die Ziele der Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit bei Elektrizität überprüfbar auszugestalten und zu quantifizieren?
- Wie hat es die Vorgaben des EnWG und des Klimaschutzprogramms 2030 bei der Versorgung mit Elektrizität berücksichtigt und umgesetzt?
Die Maßstäbe für die Prüfung des Bundesrechnungshofes sind Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit umfasste hier insbesondere die Beachtung des EnWG betreffend die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Versorgung mit Strom.
Prüfungsergebnisse zur Versorgungssicherheit bei Elektrizität
Dem EnWG entsprechend umfasst die Versorgungssicherheit drei Dimensionen: Versorgungssicherheit am Strommarkt, Versorgungszuverlässigkeit und Systemsicherheit. Das BMWi will die Versorgungssicherheit am Strommarkt mit dem Indikator „Lastausgleichswahrscheinlichkeit“ messen, für den es einen Zielwert von 99,94 % festlegte. Zur Versorgungszuverlässigkeit und Systemsicherheit gehört die Betrachtung von
- Netzausbau und Speichern,
- Netzwartung,
- Netzstörungen und Maßnahmen zur Gewährleistung der Netzstabilität sowie
- Nachfragespitzen und Versorgungsausfällen.
Zu diesen Aspekten sagt das Monitoring des BMWi bisher nichts oder kaum etwas aus. Insoweit ist das Monitoring lückenhaft.
Im Übrigen sind die Annahmen des BMWi zur Versorgungssicherheit bei Elektrizität teils zu optimistisch und teils unplausibel. So hat das BMWi kein Szenario untersucht, in dem mehrere absehbare Faktoren zusammentreffen, die die Versorgungssicherheit gefährden können.
Durch den Kohleausstieg entsteht eine Lücke von bis zu 4,5 Gigawatt gesicherter Leistung, die das BMWi noch nicht bei der Bewertung der Versorgungssicherheit berücksichtigt hat.
- sein Monitoring in allen drei Dimensionen – Versorgungssicherheit am Strommarkt, Versorgungszuverlässigkeit und Systemsicherheit – vervollständigen. Zahlreiche neue Beschlüsse und Pläne werden sich erheblich auf die künftige Versorgungssicherheit auswirken. Dazu gehören insbesondere die Pläne zur Vermeidung von Netzengpässen und zur Wasserstoffgewinnung sowie der Kohleausstieg. Die Bundesregierung muss daraus resultierende Erkenntnisse und Instrumente rechtzeitig nutzen, um sich abzeichnenden, realen Gefahren für die Versorgungssicherheit wirksam zu begegnen.
- dringend aktuelle und realistische Szenarien untersuchen. Außerdem muss es ein „Worst-Case“-Szenario untersuchen, in dem mehrere absehbare Faktoren zusammentreffen, die die Versorgungssicherheit gefährden können.
Versorgungssicherheit bei Elektrizität
Die Annahmen des BMWi für die Bewertung der Dimension Versorgungssicherheit am Strommarkt sind zum Teil unrealistisch oder durch aktuelle politische und wirtschaftliche Entwicklungen überholt.
Das Monitoring der Dimensionen Versorgungszuverlässigkeit und Systemsicherheit ist lückenhaft.
Zur Bewertung der Dimension Versorgungssicherheit am Strommarkt hat das BMWi kein Szenario untersucht, in dem mehrere absehbare Risiken zusammentreffen, die die Versorgungssicherheit gefährden können.
Durch den Kohleausstieg entsteht eine Lücke von bis zu 4,5 Gigawatt (GW) gesicherter Leistung, die das BMWi noch nicht bei der Bewertung der Versorgungssicherheit berücksichtigt hat.
Die Dimension Versorgungssicherheit am Strommarkt bildet das vom BMWi herangezogene Gutachten Versorgungssicherheit 2019 anhand des Indikators „Lastausgleichswahrscheinlichkeit“ ab. Die Lastausgleichswahrscheinlichkeit beschreibt die Wahrscheinlichkeit, dass auf dem Strommarkt jederzeit ein bedarfsgerechter Ausgleich von Angebot und Nachfrage erreicht werden kann. Für die Bewertung der Lastausgleichswahrscheinlichkeit berücksichtigte das Gutachten Versorgungssicherheit die Netzengpässe in Deutschland nicht.
Das BMWi hält die Lastausgleichswahrscheinlichkeit für den am besten geeigneten Indikator für die Versorgungssicherheit am Strommarkt. Nach Einschätzung des BMWi gilt eine Lastausgleichswahrscheinlichkeit von 99,94 % als effizientes Niveau der Versorgungssicherheit am Strommarkt. Dieser Wert könne als Schwellenwert zugrunde gelegt werden, bei dessen Unterschreiten zusätzliche Maßnahmen geprüft werden müssten.
Anmerkung: Im Stromversorgungssystem muss zu jedem Augenblick die Balance zu 100 % ausgeglichen sein, ansonsten kommt es zum Systemkollaps!
Das wirtschaftlich erschließbare Potenzial, mit Netzersatzanlagen das Stromangebot flexibel zu regeln, schätzt das vom BMWi herangezogene Gutachten auf 4,5 GW. Dies entspricht der Leistung von vier großen konventionellen Kraftwerken. Netzersatzanlagen bestehen üblicherweise aus einem Motor und einem Generator und dienen der Notstromversorgung. Darüber hinaus können sie kurzfristig eingesetzt werden, um im Stromnetz Störungen des Gleichgewichts zwischen eingespeister und verbrauchter Strommenge auszugleichen sowie Verbrauchsspitzen am Strommarkt zu decken. Die Vermarktung der Netzersatzanlagen soll durch deren Erfassung im Marktstammdatenregister vereinfacht werden. Aktuell sind dort Netzersatzanlagen mit einer Leistung von 9,4 Megawatt (MW) erfasst. Das entspricht 0,2 % des im Gutachten geschätzten Potenzials.
Das technisch verfügbare Potenzial, mit freiwilligem Lastverzicht in der Industrie die Stromnachfrage flexibel zu verringern, schätzt das vom BMWi herangezogene Gutachten auf rund 16 GW. Dieses Potenzial soll bis zum Jahr 2030 vollständig erschlossen werden. Bei freiwilligem Lastverzicht schaltet der Netzbetreiber stromverbrauchende Anlagen ferngesteuert oder automatisch frequenzgesteuert ab und wieder an, wenn Engpässe in der Stromerzeugung auftreten. Eine Studie des Umweltbundesamts beziffert die technischen Potenziale für derartige Verringerungen der Stromnachfrage auf nur 6 GW.
Das vom BMWi herangezogene Gutachten enthält jedoch kein Szenario, das verschiedene absehbare Risiken für die Versorgungssicherheit miteinander kombiniert, z. B. dass sich der Netzausbau verzögert und zugleich die grenzüberschreitende Übertragungskapazität eingeschränkt ist. Auch das BMWi hat keine entsprechenden Szenarien untersucht.
Zum Szenario „Zielerreichung Klimaschutz“ weist das BMWi darauf hin, dass die Berechnungen des von ihm herangezogenen Gutachtens zur Reduzierung der Kapazität an Kohlekraftwerken vor dem Abschlussbericht der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (Kohlekommission) durchgeführt worden seien. Der von der Kohlekommission empfohlene Kohleausstieg sei in dem Szenario jedoch indirekt mit untersucht worden. Der Vergleich mit dem Stilllegungspfad nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) zeigt jedoch, dass das Szenario „Zielerreichung Klimaschutz“ in den Jahren 2022 bis 2025 um bis zu 4,5 GW über dem gesetzlich festgelegten Stilllegungspfad liegt, mithin von einer größeren gesicherten Leistung ausgeht, als nach dem beschlossenen Kohleausstieg zu erwarten ist.
Aufgrund der Abweichung des beschlossenen Kohleausstiegspfads zur bisherigen Planung ist ab 2022 mit einer Lücke von bis zu 4,5 GW gesicherter Leistung wegen des Kohleausstiegs zu rechnen. Dies entspricht einer Leistung von vier großen konventionellen Kraftwerken.
Die Berechnung der Lastausgleichswahrscheinlichkeit durch das vom BMWi herangezogene Gutachten zur Versorgungssicherheit 2019 beruht jedoch auf Annahmen, die zum Teil unrealistisch erscheinen oder durch aktuelle politische und wirtschaftliche Entwicklungen überholt sind.
So ist
- es nicht realistisch davon auszugehen, dass die Ausbauziele für die erneuerbaren Energien unter den derzeit schwierigen Akzeptanzbedingungen, insbesondere für Windenergieprojekte erreicht werden;
- es nicht sachgerecht, dass die Simulation der Stromerzeugung aus Windenergie und Photovoltaik keine Jahre mit schwachen Energieerträgen aus Wind und Sonne abbildet;
- das veranschlagte Flexibilitätspotenzial von Netzersatzanlagen vor dem Hintergrund der derzeit im Marktstammdatenregister erfassten Anlagen im Umfang von nur 0,2 % des angenommenen Potenzials nicht plausibel;
- der geplante Kohleausstieg auch in dem Szenario „Zielerreichung Klimaschutz“ nicht hinreichend berücksichtigt worden, da die angenommene gesicherte Leistung um bis zu 4,5 GW über dem Wert liegt, der nach dem beschlossenen Kohleausstieg zu erwarten ist.
Des Weiteren
- entspricht der angenommene Bevölkerungsrückgang nicht den wichtigsten Prognosen des Statistischen Bundesamts;
- sind die zugrunde gelegten Potenziale für freiwilligen Lastverzicht in der Industrie zu optimistisch;
- hat das BMWi notwendige Szenarien zur Betrachtung der Kombination absehbarer Risiken für die Versorgungssicherheit in den Analysen nicht berücksichtigt. Alle diese Einflussfaktoren bestimmen jedoch wesentlich das künftige Angebot und die zukünftige Nachfrage nach Elektrizität und haben somit einen entscheidenden Einfluss auf die Lastausgleichswahrscheinlichkeit. Die betrachteten Szenarien reichen nicht aus, um die Schwächen des Referenzszenarios zu heilen. Um überzeugend nachzuweisen, dass die Versorgungssicherheit am Strommarkt jederzeit gewährleistet ist, bedarf es zusätzlich der Analyse eines „Worst-Case“-Szenarios. Dieses muss nach Auffassung des Bundesrechnungshofes verschiedene, die Versorgungssicherheit gefährdende Entwicklungen gemeinsam betrachten und mindestens die folgenden, absehbaren Entwicklungen kombinieren:
- Kohleausstieg bis zum 31. Dezember 2035,
- Verfehlung der Ziele beim Ausbau der erneuerbaren Energien, • Stromerzeugung aus Windenergie und Photovoltaik auf Basis von Jahren mit geringen Energieerträgen aus Wind und Sonne, • geringere Flexibilitätspotenziale für die Regelung von Stromangebot und Stromnachfrage,
- höhere Bevölkerungszahlen. Den Umgang mit unvorhersehbaren Entwicklungen außerhalb der Kontrolle der Akteure – z. B. Naturkatastrophen, böswillige Angriffe, Brennstoffknappheit – regelt bereits die EU-Risikovorsorgeverordnung. Das muss deshalb nicht Gegenstand dieses „Worst-Case“-Szenarios sein.
Eine Betrachtung von Szenarien, in denen mehrere absehbare Risiken gleichzeitig auftreten, hat das BMWi abgelehnt. Eine solche „Stapelung“ von Risiken sei nach dem Stand der Fachdiskussion zum Monitoring der Versorgungssicherheit am Strommarkt nicht sinnvoll.
Mit dem Ausstieg aus Kernenergie und Kohleverstromung ist ein leistungsfähiges Stromnetz nach Aussage des BMWi eine entscheidende Voraussetzung, um die Versorgungs- und Systemsicherheit zu gewährleisten. Das deutsche Stromnetz weist jedoch strukturelle Engpässe auf.
Das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) regelt seit dem Jahr 2013 den beschleunigten Ausbau mehrerer Höchstspannungs-Stromleitungen im Übertragungsnetz. Als Übertragungsnetz bezeichnet man den Teil des Stromnetzes, mit dem elektrische Energie über weite Entfernungen geleitet wird. Es besteht aus Hochspannungsleitungen mit einem besonders hohem Spannungsniveau von z. B. 380 Kilovolt (kV) oder 220 kV. Die Gesamtlänge der Vorhaben aus dem Bundesbedarfsplan lag bei etwa 5.900 km. Davon waren nach Darstellung des Monitoringberichts Versorgungssicherheit 2019 rund 600 km genehmigt und davon wiederum rund 150 km realisiert. Zusätzlich hatte die BNetzA im Ende 2017 bestätigten Netzentwicklungsplan 2017 – 2030 einen weiteren Netzausbaubedarf von ca. 1 000 km festgestellt. Bereits seit dem Jahr 2009 regelt das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) den Ausbau von 380-kV-Drehstromleitungen. Im zweiten Quartal 2020 waren von den insgesamt erforderlichen rund 1.800 Leitungskilometern nach dem EnLAG rund 1.200 km genehmigt und davon 800 km realisiert (ca. 45 %).
Eine Bewertung des Standes beim Netzausbau hinsichtlich der Versorgungssicherheit unternimmt das BMWi nicht.
Speicher werden laut BMWi benötigt, um flexibel auf die Stromerzeugung aus Wind und Sonne reagieren zu können. Auch müssten Speicher verstärkt zur Systemstabilität beitragen. Wie hoch die benötigten Speicherkapazitäten sind und inwieweit diese zur Verfügung stehen oder zukünftig verfügbar sein werden, lässt das BMWi offen.
In seinem Monitoringbericht Versorgungssicherheit 2019 stellt das BMWi fest, es gebe keine Anzeichen, dass Betriebsmittel, also Leitungen, Transformatoren und Leistungsschalter des deutschen Übertragungsnetzes überaltert oder in einem nicht funktionsgerechten Zustand sein könnten. Zudem stellt es die Entwicklung der Ausgaben der Übertragungs- und Verteilernetzbetreiber dar. Es nennt jedoch keine Maßstäbe zur Bewertung der Frage, ob die Ausgaben reichen, um das Niveau der Versorgungssicherheit zu erhalten.
Anmerkung Insider-Hinweis 😠:
„Ich war sehr erstaunt dabei auch eine Pressemitteilung von xxx von 2018 zu lesen, die eine Methode veröffentlicht hatten, um Ihren „alten“ Trafopark genauer zu beobachten und die wahre Alterung der Betriebsmittel zu bestimmen. Mein Erstaunen liegt darin, dass wir genau so etwas etwa 10 Jahre früher mit xxx durchgeführt haben und zu der Erkenntnis genommen sind, dass man das so nicht machen kann.
Wir haben einen Park an Großtransformatoren in den alten Bundeländern, Unterlagen Störungsstatistik 1998 (677 Stück 220/380-kV-Transformatoren – 1998, Ausfallrate damals 1,63 %). Ich habe auch die neuen Störungsstatistiken, muss aber erst einmal nachsehen.
Da in Deutschland aktuell 2 bis 4 solcher Transformatoren neu gebaut werden können, die Produktionskapazitäten sind abgebaut, ist davon auszugehen, dass mindestens 500 Stck. davon jetzt älter als 60 Jahre sind. Bei den Großtransformatoren hatte man schon auf Grund der Komplexität mit ca. 30 bis 35 Jahren Betriebszeit gerechnet. Es ist ja die Durchführungen, die Stufensteller, die Hilfsaggregate … des Transformators, die eigene Risikobetrachtungen benötigen.
In Bezug auf die Netzreserve weist das BMWi darauf hin, dass der notwendige Netzreservebedarf von 10,6 GW für den Winter 2022/2023 noch ohne Berücksichtigung der Empfehlungen der Kohlekommission ermittelt worden sei.
Die Ausschreibung der Kapazitätsreserve für den Zeitraum Oktober 2020 bis September 2022 endete am 1. Dezember 2019. Die Übertragungsnetzbetreiber haben statt der gesetzlich vorgesehenen 2 GW lediglich 1,056 GW Reserveleistung beschafft. Die BNetzA führt dazu aus, dass die Ergebnisse aus dem Monitoringbericht zur Versorgungssicherheit des BMWi zeigten, dass die Stromnachfrage in den kommenden Jahren jederzeit gedeckt werden könne. Daher könne auf eine Nachbeschaffung für die restlichen 944 MW durch die Übertragungsnetzbetreiber verzichtet werden. Den Ausführungen der BNetzA ist nicht zu entnehmen, ob sie auf einer Entscheidung des BMWi zur Reduzierung des gesetzlichen Umfangs der Kapazitätsreserve beruhen. Eine solche Entscheidung ist nach § 13e Absatz 5 EnWG aber die Voraussetzung für eine Anpassung des Umfangs der Kapazitätsreserve durch Festlegung der BNetzA.
Die Messung und Bewertung der Versorgungszuverlässigkeit und Systemsicherheit nimmt das BMWi bislang nur lückenhaft vor. Insbesondere geht aus dem Monitoring nicht hervor,
- wie sich die Verzögerungen beim Netzausbau auf die Versorgungssicherheit auswirken,
- inwieweit die von den Netzbetreibern getätigten Investitionen ausreichend sind, um das Niveau der Versorgungssicherheit zu erhalten,
- ob Redispatch und Einspeisemanagement auch unter den Bedingungen von verzögertem Netzausbau und Kohleausstieg ausreichen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Die Engpässe im Stromnetz werden bis zum Jahr 2025 voraussichtlich nicht beseitigt sein. Eine Strategie „Systemsicherheit und -Netzstabilität, Digitalisierung und IT-Sicherheit der netzgebundenen Stromversorgung“ fehlt. Die Anforderungen der Wasserstoffstrategie und des Kohleausstiegs hat das BMWi noch nicht vollständig beim Monitoring und den Maßnahmen zur Versorgungssicherheit berücksichtigt.
Nach Einschätzung des Bundesrechnungshofes kommen die im „Aktionsplan Gebotszone“ beschriebenen Maßnahmen voraussichtlich zu spät, um die Engpässe im deutschen Stromnetz rechtzeitig bis Ende 2025 zu beseitigen. So
- ist es fraglich, ob die Aufnahme neuer Leitungsvorhaben in das BBPlG auch zur angestrebten beschleunigten Umsetzung der Projekte führt,
- wird von den gesetzlich geschaffenen Beschleunigungsmöglichkeiten für Netzausbauprojekte kaum Gebrauch gemacht,
- sind die eingeführten Zeitpläne und Meilensteine zwar konkret, aber unverbindlich und für wesentliche Projekte daher mit so großen Unsicherheiten behaftet, dass ihre Verlässlichkeit insgesamt in Frage steht.
Das BMWi muss dringend aktuelle und realistische Szenarien untersuchen. Außerdem muss es ein „Worst-Case“-Szenario untersuchen, in dem mehrere absehbare Risiken zusammentreffen, die die Versorgungssicherheit gefährden können.
Im Jahr 2019 gab es in 211 Stunden negative Strompreise, mit einem Volumen von 7 636 GWh im Gegenwert von 135 Mio. Euro.87 Das ist der höchste Stand seit dem Jahr 2010.
26.04.21: Manchmal ist man nur mehr sprach- und fassungslos
Quelle: www.faz.net
Trotz Kohle- und Atomausstiegs sieht Netzagentur-Präsident Jochen Homann die Versorgung nicht gefährdet.
Und der Irrsinn hat Methode? Da bläst von keiner Fachkunde beleckt Klimaminister Habeck im Dezember 2021 „1000 bis 1500 neue Windräder pro Jahr“ in die Weltöffentlichkeit. Arbeitet mit falschen Zahlen, im Jahre 2020 betrug die Bruttostromerzeugung in Deutschland durch Windkraft 23,7 % vom Gesamtmix. Und da der Wind kein Dauerlieferant ist findet man in der 24 Stunden Statistik eben auch keine Einspeisung (Quelle: Statistisches Bundesamt). Aber 42% Anteil stehen halt besser im grünen Raum, wer hinterfragt denn Ministeraussagen? Von der eminenten Schadensquelle für Gesundheit, Boden, Tierwelt, und durch den Bau und die Aufstellung samt Wartung und Austausch der Windräder hat er auch noch nichts gehört. Mir graust es vor der Zukunft Deutschlands.