Beitrag von Franz Hein

Die Notversorgungsfähigkeit einer Energiezelle als Verantwortungsbereich für die Bereitstellung von Energie aus Umwandlungsprozessen der von der Sonne zufließenden Energie sowie für eine ausreichende Energiebevorratung, ein Netzwerk für Energietransporte und Energieverteilung, für weitere Energie-Umwandlungen und vor allen Dingen für eine effizienten Energienutzung zur Befriedigung der Bedürfnisse der Menschen ist die grundlegende Fähigkeit der Energieversorgung.

Im Zustand einer Notversorgung müssen in einer Energiezelle sämtliche Fähigkeiten für eine sichere, störungsfreie, genügend leistungsfähige, die notwendigen Qualitätsmerkmale aufweisende und stabile Stromversorgung – allerdings in der Regel nur ausreichend für einen Notbetrieb – gegeben sein. Grundlage dafür ist eine für Notbetriebszwecke ausreichende Energiebevorratung.

Eine Energiezelle im Notbetriebszustand kann in der Regel nicht alle Bedürfnisse erfüllen und in ihr ist das Bestreben zur Rückkehr in einen mit anderen Energiezellen vernetzten Zustandes so zu verwirklichen, dass dieser Übergang erfolgreich und ohne Störungspotenzial für sich selbst und für die anderen Energiezellen erfolgt. Das ist entweder eine Rückintegration in einen bereits bestehenden Verbund von Energiezellen (damit Teil eines Netzwiederaufbaues) oder kann bei wenigen Energiezellen auch von sich aus begonnen werden (Schwarzstart).

Während einer Notbetriebsphase herrscht in einer Energiezelle in der Weise Energieautarkie vor, weil nur die in der Energiezelle selbst „geerntete“ Sonnenenergie (und die noch bevorratete Energie) nach entsprechender Umwandlung für die Bedürfnisabdeckung zur Verfügung steht. Energieautarkie ist demnach nur ein temporärer Zustand, solange das Miteinander mit anderen Energiezellen aus welchen Gründen auch immer gestört ist. Energieautarkie ist demnach eine temporär eingenommene Rückfallposition, die eine Notversorgungsfähigkeit voraussetzt und dieses gleichzeitig mit dem Streben nach einem wiederhergestellten Miteinander mit anderen Energiezelle verbindet.

Der Regelfall für eine Energiezelle ist demnach die Energieautonomie, in der eine Energiezelle selbstbestimmt und gemeinschaftsdienlich im Verbund mit anderen Energiezellen ihren Teil der Mitverantwortung für eine sichere, störungsfreie, genügend leistungsfähige, die notwendigen Qualitätsmerkmale aufweisende und stabile Stromversorgung wahrnimmt. Dazu werden Informationen mit anderen Energiezellen ausgetauscht und so aggregiert, dass eine Sicht auf das Gesamtsystem als Ganzes in der Weise entsteht und allen Energiezellen zur Verfügung steht, dass jede sich aufgrund dieser Gesamtsicht gemeinschaftsdienlich unter Berücksichtigung der eigenen Bedürfnisse verhalten kann. Diese Betriebsweise auf der Basis der eigenen Sichtweise und der Gesamtsicht ist ein „Orchestrieren“ und erzielt einen Betriebszustand, der durch die Massenwirkung vieler autonom und damit auch innerhalb von Toleranzfeldern stochastisch agierenden Energiezellen eine größtmögliche Robustheit aufweist. Das wiederum bietet für alle Energiezellen im Verbund eine Versorgungssicherheit, in der durch ein gemeinsames Energiemanagement eine für alle ausreichende Energiebevorratung über ausgleichende Energietransporte gewährleistet ist. Die damit mögliche Prävention und das gemeinschaftsdienliche Mitwirken auch bei allen Systemdienstleistungen macht das Gesamtsystem zu einer Versicherungsgemeinschaft. Darin gilt dann das Prinzip aller genossenschaftlichen Vereinigungen: „Einer für alle – alle für einen„. Und hier greift das Subsidiaritätsprinzip. Demnach soll eine höhere Hierarchieebene nur dann (aber auch immer dann) eingreifen, wenn die Möglichkeiten des Einzelnen, einer kleineren Gruppe oder niedrigeren Hierarchie-Ebene allein nicht ausreichen, eine bestimmte Aufgabe zu lösen. Das gilt aber wechselseitig so, dass niedrigere Ebenen immer mithelfen.