Anmerkung: Der Begriff „Netznutzungsentgelt“ unterstreicht
die Notwendigkeit  einer breiteren Betrachtung.
In Österreich wird bisher der Begriff „Netzentgelt“ verwendet.

Grundsätzliches

Das Netz wird, die Energiewende bis zum Gelingen und damit bis zum Ende durchdacht, „nur“ noch den räumlichen Ausgleich unterschiedlicher Energiebereitstellungen und Energie­bevorratungen zwischen Energiezellen bewerkstelligen. Das elektrische Netz ist „nur“ noch für den Transport und die Verteilung des Stromes zwischen den Energiezellen da.  In den Energiezellen heben sich Energieeinspeisung und Energienutzung zu einem Teil auf. Daraus entsteht ein Bezug aus dem Netz (Nutzung größer als Einspeisung) oder eine Rückspeisung (Einspeisung größer als Nutzung). Für diese Nutzung des Netzes wird ein Netznutzungsentgelt (oder Netzentgelt) allen Energiezellen in Rechnung gestellt, welche über einen Netzanschlusspunkt mit dem Netz verbunden sind und darüber Energie beziehen oder auch ins Netz einspeisen können.

Immer gibt es demnach Energie einspeisende und Energie beziehende Energiezellen. Im Stromnetz kann (im Gegensatz zum Gasnetz) keine Energie im Netz gespeichert werden. Die Summe aller Ströme in einem Netzknoten und auch über das gesamte Netz gesehen ist immer gleich null. Beim Stromnetz fließt der Strom von der Einspeisestelle zur Bezugsstelle, es ist immer ein Transport von A nach B.

Jeder Stromfluss verursacht Energieverluste (ob in Leitungen, Transformatoren oder anderen Betriebsmitteln). Zum Betreiben der gesamten Einrichtungen (z. B. für das Schalten von Betriebsmitteln, der Übertragung von Daten, für Maßnahmen vor Ort wie auch in der Informations- und Kommunikationstechnik bis hin zu den Leitzentralen) ist Energie erforderlich. Das muss zur Verlustenergie hinzugerechnet werden. Das gesamte Netz ist demnach eine Energiesenke. In das Netz hinein fließt immer die Verlustenergie (und „wärmt“ die Umgebung). Die Kosten für die Verlustenergie sind ein Teil der Netznutzungsentgelte.

Die Einrichtungen im Netz zum Transport, zur Verteilung, zur Beobachtung und zum Betreiben müssen erstellt, immer wieder überprüft und gewartet werden. Störungen müssen erkannt und beseitigt werden. Fehlerhafte, beschädigte oder auch an das Ende ihrer Nutzungsdauer gekommene Einrichtungen müssen repariert bzw. ausgetauscht oder erneuert werden. Dazu sind Investitionen und laufende Betriebsausgaben nötig. Diese Kosten sind ebenfalls Bestandteil der Netznutzungsentgelte.

Das gesamte Personal, das für Planung, Aus- und Umbau sowie für Erneuerungsmaßnahmen wie auch im Betrieb benötigt wird, muss bezahlt werden. Das ist der weitere Bestandteil des Netznutzungsentgelts. Sofern Kredite aufgenommen werden oder z. B. Aktionäre Gelder bereitstellen, müssen diese Gelder einschließlich aufgelaufener Kosten für die Überlassung von Gelder bezahlt werden. Hinzu kommen staatliche Auflagen und auch Gebühren für die Überlassung von Bereichen in gemeinschaftlichen Gütern (Konzessionsabgaben).

Kostenbestandteile

Energiezellen, die an das Netz angeschlossen sind, müssen sich an den Kosten des gemeinschaftlich genutzten Netzes beteiligen. Allein bereits für die Nutzungsmöglichkeit ist eine Kostenbeteiligung unerlässlich (vergleichbar mit den Kosten einer Feuerwehr, die verfügbar sein muss, unabhängig davon, ob und wann es einmal brennt). Sämtliche Kosten der Einrichtungen im Netz stehen in einem Verhältnis zu den übertragbaren und tatsächlich übertragenen Leistungen, damit aber auch zur Spannungsebene. Die Einrichtungen in höheren Spannungsebenen kosten deutlich mehr als in niedrigen Spannungsebenen, weil der Aufwand bei Ihrer Herstellung deutlich höher ist. Damit spielt die Spannungsebene bei den Netzanschlüssen der Energiezellen eine Rolle.

Bei der Netznutzung spielt es keine Rolle, ob Strom eingespeist oder ausgespeist wird. Wichtig ist allein nur der Transport von A nach B. Es ist demnach unzulässig, nur für das Einspeisen oder nur für das Ausspeisen von Strom Netznutzungsentgelt zu erheben. Aber die Transportentfernung ist maßgeblich und die übertragene Leistung. Ferner ist die Nutzungsdauer von Bedeutung.

Kostenzuordnung bei der tatsächlichen Netznutzung

Netzberechnungen könnten jederzeit Daten liefern, die eine Kostenzuordnung hinsichtlich übertragener Leistung und Transportentfernung ermöglichen würden. Das würde zu unsinnigen Aufwendungen für eine total gerechte Kostenzuordnung führen. Um einigermaßen eine gerechte Zuordnung zu ermöglichen, wird ein statistischen Verfahren vorgeschlagen.

Dazu müssten zu mehreren Zeitpunkten Netzberechnungen mit den dabei festgestellten physikalischen Werten des Stromtransportes erfolgen. Die Zeitpunkte sollten im Nachhinein festgelegt werden, so dass keine Spekulation möglich ist. Wegen gänzlich unterschiedlichen Belastungsverhältnissen wären verschiedene Tagesarten (Werktage, Samstage, Sonntage, Feiertage) und Tage zu verschiedene Jahreszeiten auszuwählen. Auch die Tageszeit spielt eine Rolle. Um den Aufwand solcher Netzberechnungen in Grenzen zu halten, sollten zwar ausreichend viele unterschiedliche Zeitpunkte über das Jahr zufällig unter Beachtung obiger Einteilungen festgelegt werden. Es sollte aber für die Gerechtigkeit ausreichen, wenn diese zufällige Festlegung statistisch gesehen einigermaßen die Netznutzung widerspiegelt.

Den Netzberechnungen sind so die aufgetretenen Transport- und Verteilverluste zu entnehmen und auf die ein- und ausspeisenden Netzanschlusspunkte der Energiezellen gemäß den an den Netzanschlusspunkten aufgetretenen Transportleistungen zu verteilen. Aus den Tagesarten und der Anzahl solcher Tage im Jahr können dann die Nutzungszeiten hochgerechnet werden, wenn angenommen wird, dass dies zu einer einigermaßen gerechten Ermittlung der Nutzungszeit führt.

Wenn die Zeitpunktauswahl nach Ablauf eines Jahres und ausreichend zufällig vorgenommen wird, können gezielte Nutzungs“löcher“ und damit ein gemeinschaftsschädliches Verhalten vermieden werden. Energiezellen, die sich überwiegend selbst versorgen, beteiligen sich so auch hinsichtlich der tatsächlichen Nutzung und leisten den Solidarbeitrag gerecht.

Die Versicherungsprämie für die „Breite“ des Toleranzfeldes rund um den angemeldeten Fahrplan wird unabhängig ermittelt und gehört einer anderen Kostenart an.

Klare Zielsetzungen sind jetzt unerlässlich!

Bis das Energiezellensystem großflächig umgesetzt werden kann, werden wohl noch einige Jahre vergehen. Für diese Umsetzung sind Zielsetzungen unerlässlich, damit konsequent bei allen zwischendurch notwendigen Entscheidungen das Ziel nicht aus den Augen verloren wird. Deshalb müssen die Überlegungen – auch was die Bepreisung der Netznutzung betrifft – bereits heute an diesem Ziel ausgerichtet werden, um dieses Ziel erreichen zu können.

Sich keine Gedanken über Ziele zu machen, ist so, als ob man sich beim Segeln keine Zeit nimmt, den Zielhafen zu bestimmen. Dafür wird dann ein doppelt großes Segel gesetzt, um anzukommen – die Frage ist nur, wo.
Die Analogie stammt aus: „Vernetztes Denken und Handeln in der Praxis“, Jürg Honegger

Leider ist derzeit in vielen Bereichen keine klare Zielsetzung festzustellen. Dementsprechend holprig und unrund läuft auch die Energiewende (siehe etwa auch Deutsche Normungsroadmap Energiespeicher – kommentiert). Gerade das Thema Netznutzungsentgelt wird in naher Zukunft etlichen Unmut insbesondere bei jenen Bevölkerungsgruppen hervorrufen, die zu Eigenstromproduzenten geworden sind bzw. noch werden. Hier besteht derzeit kaum ein Verständnis dafür, für eine Infrastruktur die sie ja nur mehr selten bzw. wenig nutzen, aufkommen zu müssen. Hinzu kommt, dass die hohe Versorgungssicherheit als Selbstverständlichkeit aufgefasst wird und – da Ausfälle so gut wie nie erlebt werden – in ihrem Wert nicht mehr erkannt wird.

Auf der anderen Seite sind massive Infrastruktur- und damit auch Netzanpassungen erforderlich, um die Energiewende wirklich zum Gelingen zu verhelfen. Denn „nur“ eine dezentrale Stromerzeugung ist bei weitem zu wenig. Daher wäre hier wohl generell in Frage zu stellen, ob die bisherigen Bezeichnungen und Kostenzuordnungen dazu geeignet sind, die erforderliche Transformation und die damit verbundenen Kosten zu kommunizieren. Dies auch insofern, als die derzeitig kommunizierten Kosten für die Netzumbauten vorwiegend das Übertragungsnetz betreffen. Im Fokus der Bevölkerung sind gegenwärtig – auch durch politische Auseinandersetzungen bedingt – nur die „großen“ Leitungsbauvorhaben. Dabei werden durch die vorgesehene Verkabelung zudem die Kosten drastisch in die Höhe getrieben. Die dadurch notwendigen Eingriffe in die Natur werden bisher kaum so vermittelt, dass der Bevölkerung die Ausmaße und die Folgen deutlich werden. Eher herrscht der Eindruck vor: „Aus den Augen = aus dem Sinn“. Die hohen Geldbeträge können zudem von den meisten nicht mit ihrer Lebensumgebung in Beziehung gesetzt werden. Es sind dann nur „Zahlen“, ohne Bezug zur Wirklichkeit.

Zwar gibt es in der Tat künftig ein extremes Ungleichgewicht in Deutschland zwischen der Windeinspeisung im Norden und dem Energiebedarf im Süden. Aber dazu muss auch der Wind wehen. Mit den Leitungsbauten allein kann die Versorgungssicherheit über das ganze Jahr hinweg nicht sichergestellt werden. Wenn Leistungseinspeisung im Süden von Deutschland fehlt, müssen über das Übertragungsnetz von weit her Energiebezüge den Mangel ausgleichen. Das sind dann aber auch (zum Großteil internationale) Energiehandelsaktivitäten.

Gerade aber vom Stromhandel (z. B. an der Leipziger Börse) hat der Bürger bisher keine Vorteile. Der an der Börse weiterhin sinkende Strompreis führt nicht zu günstigeren Preisen für den normalen Bürger. Vielmehr steigt durch die völlig verqueren Marktrahmenbedingungen und dem Handel nur von Strommengen wie eine „Ware“ der Strompreis für den normalen Bürger weiterhin an. Diese Diskrepanz muss durch völlig neue Marktrahmenbedingungen beseitigt werden. Das aber ist kein Kurieren am Symptom, sondern eine totale (fundamentale!) Umgestaltung. Solange diese Umgestaltung nicht in Angriff genommen wird, sind andere Maßnahmen nicht zielführend. Das gilt damit leider auch für eine Neufestlegung des Netznutzungsentgelts. Das wäre wie ein Pflaster auf eine Wunde eines todkranken Körpers!

Ergänzende Blickwinkel auf das Ganze

Das Netznutzungsentgelt ist besonders für langfristige Investitionsentscheidungen ein wichtiger Aspekt. Wesentlich dabei sollte sein, dass seine Ermittlung und seine Höhe einen Anreiz bildet, in den Energiezellen von vornherein auf ein Leistungsgleichgewicht zu achten und so den Transportbedarf zu minimieren. Ferner sollte so vorteilhaft sein, künftige Energiebereitstellungen „elektrisch“ nahe bei den Energienutzungen zu platzieren. Allerdings wäre eine rasche und jetzt wenig durchdachte Festlegung für die Energiewende kontraproduktiv. Hier gilt einmal mehr die Aussage zu  Quick and Dirty (QaD)-Lösungen:

Eine QaD-Lösung konzentriert sich auf ein erkanntes Symptom, mildert irgendwelche Widrigkeiten und lässt sich sofort umsetzen. Die eigentlich notwendige fundamentale Lösung müsste jedoch versuchen, die Ursache des Problems zu beseitigen. QaD-Lösungen sind meist schnell angewandt, verschlimmern aber meist langfristig das eigentliche Problem, während fundamentale Lösungen kurzfristig oft deutliche Nachteile bringen und sich erst langfristig als vorteilhaft herausstellen.
In Anlehnung an: „Systeme: Denken und Handeln; Das Metanoia-Prinzip: Eine Einführung in systemisches Denken und Handeln.“ von Günther Ossimitz

Dass die heutigen Negativstrompreise ein – zumindest – temporäres Phänomen sein werden, lässt sich auch anhand folgender Grafik erahnen:

Erzeugungslandschaft

Leider wird oft vergessen oder unterschlagen, dass auf den gesamten Energiebeitrag und auf die installierte Leistung Wert gelegt werden muss. Das reine Aufaddieren der Zahlenwerte der installierten Leistung täuscht, weil dabei die Zeitdauer unberücksichtigt bleibt, wie lange die entsprechenden Einheiten mit ihrer Leistung tatsächlich am Netz sind.  Wie an der Darstellung erkennbar ist, wird die mengenmäßige Kompensation der Kernenergie bzw. besonders auch der Braunkohle nicht ganz so einfach von statten gehen. In obiger Grafik werden die Folgen der Fehleinschätzungen deutlich, wenn nur Zahlenwerte der installierten Leistung betrachtet werden. Es kommt ganz wesentlich auch auf die Energiemengen an.

Die Konsequenzen der Fehleinschätzung über die Zahlenwerte der installierten Leistung werden noch deutlicher, wenn man beispielsweise die Strombereitstellung vom 04.02-05.03.16 in Deutschland rein aus Wind (blau) und Sonne (gelb) betrachtet. Die Varianz lag dabei zwischen rund minimal 1,5 und maximal über 40 GW!! Zum Vergleich: Die gesamte Donauwasserkraftwerkskette in Österreich hat rund 2 GW Leistung, kann aber fast ganzjährig Energie in Netz einspeisen. Diese erheblich fluktuierenden Beiträge erneuerbarer Energien sind eine Herausforderung für sich. Die Graphik vermittelt augenfällig, dass nur eine umfangreiche Energiebevorratung einen Ausgleich über die Zeit hinweg bewerkstelligen kann. Zudem muss eine solche bisher fast völlig fehlende Energiebevorratung nicht nur die Leistungsfähigkeit, sondern auch die Vorratshaltung in den entsprechenden Größenordnungen aufweisen. Und das Netz muss zwischen den Stellen mit Einspeisung und Bevorratung sowie den Stellen, welche Energie benötigen, transportieren können.

Der Baustein „Energiebevorratung“ ist für eine erfolgreiche Energiewende demnach unverzichtbar. Wirklich brauchbare und die Anforderungen bewältigenden Lösungen sind aber noch weit entfernt, um nur ansatzweise den heutigen Bedarf decken zu können. Eine Energiewende ohne extrem ausgeweiteter Bevorratung und wohl auch einer deutlichen Bedarfssenkung ist daher aus heutiger Sicht ziemlich illusorisch.

Hier auch noch ein Blick auf die derzeitige Speichersituation/-verfügbarkeit:

Speicher

Die Zahlenwerte in obiger Grafik sprechen für sich. Wir haben noch einen langen beschwerlichen Weg vor uns, bis tatsächlich der Umstieg auf rein erneuerbare Energien gelungen ist. Hier wird zudem nur der Stromsektor betrachtet, noch nicht der Wärmemarkt und auch nicht die Mobilität.

In die Elektromobilität wird als Teil der Lösung für das Speicherproblem große Hoffnung gesetzt (car2grid). Hier geht man aber offensichtlich davon aus, dass es quasi nur zu einem 1:1 Ersatz der Verbrennungsmotoren durch Elektromotoren kommt. Was in einer ersten Phase auch so kommen wird, doch deutlich wahrscheinlicher erscheint, dass unser Mobilitätsverhalten und der Bedarf an Fahrzeugen komplett auf den Kopf gestellt werden wird. Langfristig ist eher zu erwarten, dass die Fahrzeuge dann nicht mehr permanent herumstehen, sondern ständig unterwegs und nur mehr zum Laden am Netz sind (Stichwort: autonome Systeme/Fahrzeuge). Womit dieser Speicherlösungsansatz deutlich überdacht werden muss.

Jahresverbrauch - Vergleich - Speicher 2

Zu berücksichtigen ist noch zusätzlich, dass gerade auch die österreichischen Netzbetreiber in den nächsten Jahren massiv in die planwirtschaftlich verordnete Smart-Meter-Ausrollung investieren müssen, die angeblich dem Kunden nichts extra kostet, was natürlich nicht stimmt. Die Kosten werden über das Netznutzungsentgelt weiterverrechnet. Der kolportierte Nutzen ist gleichzeitig nur schwer bis gar nicht greifbar, die damit einhergehenden Risiken sind dafür umso größer, auch wenn Smart Meter weiterhin als „wichtiger Baustein“ für das Smart Grid vermarktet werden (siehe etwa Das Smart Grid im Zeitalter des Cyberwar). Für die Beherrschbarkeit der immensen Fluktuationen bringt der aufwendige Ersatz bisheriger Zähler nichts. Eine Dokumentation des Energiebezugs und der Energieeinspeisung dient einzig und allein einer Kostenzuordnung. Sie ändert nicht die Verhältnisse. Eher schafft dieser Wechsel auf digital arbeitende Messeinrichtungen neue Problemfelder, weil der Umgang mit der Digitalisierung in seinen Auswirkungen noch nicht durchdacht ist. Die Manipulationsmöglichkeiten werden durch diese Technik extrem ausgeweitet, ohne dass bisher wirklich praktikable und wirksame Eindämmungsmaßnahmen zur Verfügung stehen (siehe Blackout durch intelligente Stromzähler).

Die Frage, wie man einerseits die dezentrale Energiebereitstellung und die weitgehende Selbstversorgung sowie den Aufbau des Energiezellensystems fördern und andererseits die weiterhin erforderliche Infrastruktur aufrechterhalten bzw. finanzieren kann, wird wohl noch länger ambivalent bleiben (siehe VUCA). Das bedeutet jedoch nicht, dass man einfach so wie bisher weitermachen kann, sondern dass eine breite und transparente Diskussion sowie eine klare Zielsetzung erforderlich sind. Der Atomausstieg Deutschlands war eine klare Zielsetzung. Aber es braucht auch für den alternativen Weg klare Zielsetzungen und Zwischenziele, die sich an der Physik und Realität orientieren. Festlegungen zum Netznutzungsentgelt sind zwar nicht unwichtig, erscheinen aber gegenüber den insgesamt zu meisternden Herausforderungen eher nachrangig.

Franz Hein und Herbert Saurugg